Allgemeine Informationen

Abschlussprüfung

Prüfungsergebnisse online

In unserem IHK-Online-Portal können Sie die Prüfungsergebnisse einsehen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu den Ergebnissen erteilen dürfen.
  • Bitte loggen Sie sich mit Ihrer Azubi-Identnummer und Ihrem Passwort ein. Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr vorliegen haben sollten, können Sie sich über den Button “Passwort vergessen” ein neues Kennwort vergeben.
  • Die Ausbildungsordnungen des jeweiligen Berufsbildes können Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) herunterladen.

Ansprechpartner Zwischen- und Abschlussprüfungen

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung zusammengestellt. Bei Fragen zur Zwischen- oder Abschlussprüfungen, wenden Sie sich bitte an unsere Prüfungskoordinatoren.

Allgemeine Informationen zur Abschlussprüfung

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen.
Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei einer Prüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Modifikationen sind Veränderungen und sollen Nachteile ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen. Die Prüfungsanforderungen selber bleiben aber gleich.
Alle Informationen zum Nachteilsausgleich haben wir für Sie zusammengestellt.

Prüfungsantrag- und dokumentation online (PAO)

In einigen Berufen werden Prüfungsbestandteile über das Online-System (PAO) abgewickelt. Das Online-System bietet dem Prüfungsteilnehmer eine IHK-Plattform zum Hochladen der Prüfungsunterlagen (wie z.B. Antrag zur betrieblichen Projektarbeit, betr. Fachaufgabe, Report oder Dokumentation).
Zusätzlich unterstützt das Online-System die Prüfer in allen Phasen des Antrags-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahrens.
Übersicht Berufsbilder:
  • Fachkräfte für Veranstaltungstechnik
  • Fluggerätmechaniker
  • Industrielle Metall- und Elektroberufe
  • Industriekaufleute
  • IT-Berufe
  • Kaufleute für Büromanagement
  • Kaufleute für Versicherungen und Finanzen
  • Köche
  • Mechatroniker
  • Servicekraft Schutz und Sicherheit
  • Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Faserverbundtechnologie)
  • Zeichnerische Berufe

Wie werden IHK-Prüfungen erstellt?

Die Prüfungsaufgaben werden von der IHK überwiegend von Aufgabenerstellungseinrichtungen erworben, die bundesweit für die IHKs die Prüfungen erstellen. Durch die Erstellung von einheitlichen Prüfungsaufgaben (je nach Beruf) können die Prüfungsergebnisse von Auszubildenden aus unterschiedlichen Bundesländern besser verglichen werden und Unternehmen kennen den Wissensstand ihrer künftigen Mitarbeiter.
Des Weiteren finden Sie nützliche Informationen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen (z.B. Bereitstellungslisten etc.) sowie Informationen zu den jeweiligen Prüfungsterminen.
Organisation Aufgabenerstellung Berufsfelder
AkA (Aufgabenerstellung für Zwischen- und Abschlussprüfungen) Kaufmännische Berufe
PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) Gewerblich-technische Berufe
ZFA (Zentral- Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien) Druck- und Medienberufe
ZPA (Zentralstelle für Prüfungsaufgaben) Kaufmännische- und kaufmännisch verwandte Berufe)

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Damit Sie mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir Ihnen eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.

Assistierte Ausbildung - flex (AsA-flex)

Die Förderprogramme "Assistierte Ausbildung" und "ausbildungsbegleitende Hilfen" wurden zusammengelegt: "Assistierte Ausbildung - flex" (AsA-flex) soll schwächeren Jugendliche eine erfolgreiche Ausbildung ermöglichen. Die Maßnahme kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Freistellung an Prüfungstagen

Voll- und minderjährige Auszubildende sind gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) von der betrieblichen Ausbildung freizustellen:
  • für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
  • an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Die Freistellung für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen sind einschließlich der Pausen auf die Ausbildungszeit anzurechnen.
Eine Freistellung am Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit auf die Ausbildungszeit anzurechnen.

Wichtige Hinweise zum Prüfungsablauf

Krankheit

Kann ein Prüfungsteilnehmer aus wichtigem Grund z.B. Krankheit, nicht an der Prüfung teilnehmen, wird die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin fortgesetzt, in der Regel ist dies ein halbes Jahr später. Zum Nachweis des wichtigen Grundes ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Hinweis: Endet der Ausbildungsvertrag mit dem vereinbartem Datum, ohne dass die Prüfung abgelegt wurde, empfiehlt es sich das Ausbildungsverhältnis bis zum nächstmöglichen Termin zu verlängern.

Rücktritt von der Prüfung

Prüfungsteilnehmer können vor Beginn der Prüfung z.B. aufgrund von Krankheit, zurücktreten, wenn eine schriftliche Erklärung vorliegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsteilnehmer nicht an der Prüfung teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. ärztliches Attest), wird die Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.
Bei Rücktritt, wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt- in der Regel im nächsten Prüfungszeitraum ein halbes Jahr später- durchgeführt.
Hinweis: Endet der Ausbildungsvertrag mit dem vereinbartem Datum, ohne dass die Prüfung abgelegt wurde, empfiehlt es sich das Ausbildungsverhältnis bis zum nächstmöglichen Termin zu verlängern.

Ausbildungsende

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf der Ausbildungszeit mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Findet die Abschlussprüfung erst nach Ablauf der Ausbildungszeit statt, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz weder von selbst noch auf Verlangen des Auszubildenden, sondern endet mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit im Ausbildungsvertrag.

Prüfung nicht bestanden

Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie zweimal wiederholen.
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich auf ihr Verlangen das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin sofern das Ausbildungsverhältnis auf Antrag des Auszubildenden nicht verlängert wurde.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Welche Prüfungsteile wiederholt werden müssen, hängt von der jeweiligen Ausbildungsordnung ab. Eine detaillierte Mitteilung über die Anrechenbarkeit erhalten die Prüfungsteilnehmer von der IHK mit der Mitteilung über das Prüfungsergebnis.

Virtuelle Teilnahme an Prüfungen von Prüfenden

Die zuständige Stelle kann bestimmen, dass bei der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen, deren Bewertung die Anwesenheit der Prüfenden bei der Abnahme erfordert, Prüfende unter Einsatz der Übertragung von Bild und Ton (Videokonferenz) teilnehmen kann.

Des Weiteren kann durch die zuständige Stelle bestimmt werden, dass die Prüfenden an Sitzungen von Prüfungsausschüssen oder Prüferdelegationen auch ohne Anwesenheit an einem Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.
Hinweis: Es besteht auf diese Regelungen kein Anspruch und diese gelten ausschließlich für Prüfende und nicht für Prüflinge.

Hinweise für die praktische Prüfung in verschiedenen Berufen

Die PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Stuttgart) bietet für diverse praktische Prüfungen Hinweishefte (H-Hefte) für die praktischen Prüfungen zum Download an. Die Einstellung in den offenen Bereich der PAL bedeutet, dass ALLE an der Prüfung Beteiligten (Prüfende, Ausbildende und Prüflinge) jederzeit Zugriff auf die wichtigen Inhalte der Prüfung haben.

Bereitstellungslisten PAL (technische Berufe)

Auf der Internetseite der PAL finden Sie für die einzelnen Berufe die notwendigen Informationen, wie z. B. Materialbereitstellungsunterlagen, Formulare oder Berufe-/Prüfungsübersicht etc.

Prüfungsmaterialien (technische Berufe)

In industriell-technischen Berufen müssen die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung ggf. Prüfungsmaterialien mitbringen. Folgende Hersteller sind der IHK bekannt:
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).