Ausbildung

Berufsschule

Übersicht zuständige Berufsschule

Unter Ausbildungsberufe von A-Z sind die jeweils zuständigen Berufsschulen zum Ausbildungsberuf aufgeführt. In einigen Fällen gibt es nur einen Unterricht in Landes- oder Bundesfachklassen.

Anmeldung an der Berufsschule

Die Anmeldung des Auszubildenden an der Berufsschule erfolgt durch den Betrieb selbst. Das Anmeldeverfahren (online oder schriftlich) unterscheidet sich an den jeweiligen Berufsschulen.

Freistellung an Berufsschultagen

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt künftig die Anrechnung und Freistellung der Berufsschul- und Prüfungszeiten für erwachsene und jugendliche Auszubildende. Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt weiterhin zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Beschäftigung vor Beginn der Berufsschule
Volljährige und minderjährige Auszubildende dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden.
Freistellung an Berufsschultagen
Erwachsene und jugendliche Auszubildende sind freizustellen:
  • für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
  • an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten, einmal in der Woche,
  • in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von 25 oder mehr Stunden an mindestens fünf Tagen.
Die genannten Berufsschulzeiten sind einschließlich der Pausen, unter Anrechnung der durchschnittlichen Tages- bzw. Wochenausbildungszeit zuzüglich notwendiger Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte, anzurechnen.
Findet die Berufsschule im Blockunterricht statt, sind zusätzliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.

Fahrtkosten

Wenn ein Auszubildender für die Fahrt zur Berufsschule Kosten aufwenden muss, hat er keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Prinzip der Kostenfreiheit der Berufsausbildung.
Etwas anderes gelte nur, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Arbeitgebers nicht die nächstliegende oder eine andere als die staatliche Berufsschule besuche (Urteil des Landesarbeitsgerichts – LAG – Hamm vom 30. August 2007; Az.: 17 Sa 969/07) oder wenn der Betrieb diese Kosten bislang ständig übernommen hat (BAG 11.1.1973, EzB § 6 Abs. 1 Nr. 4 BBiG Nr. 1).
Tipp
Bei überregionalen Berufsschulen (Bezirks-, Landes- oder Bundesfachklassen) kann der Auszubildende über die Berufsschule Landeszuschüsse zu Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung beantragen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Berufsschule.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).