Aus- und Weiterbildung
Ergänzungsvereinbarungen zum Ausbildungsvertrag
Für Ausbildungsberufe mit Wahlqualifikationseinheiten gilt: Die Wahlqualifikationen müssen zu Beginn der Ausbildung festgelegt und als Zusatzvereinbarung des Ausbildungsvertrages mit eingereicht werden.
Besonders in den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl neuer Berufe entstanden. Aber auch die Inhalte von einigen der „klassischen“ Ausbildungsberufe wurden durch sog. Wahlqualifikationseinheiten erweitert und somit den unterschiedlichen betrieblichen Bedürfnissen angepasst.
Grundsätzlich gilt: die Kernaufgaben dieser Berufe bleiben erhalten, lediglich im letzten Drittel der Ausbildung findet eine Vertiefung der Inhalte in den Wahlqualifikationen statt. Die Wahlqualifikationen müssen zu Beginn der Ausbildung festgelegt und im Ausbildungsvertrag eingetragen werden. Eine spätere Änderung der Wahlqualifikationen ist möglich.
Fragen zum Umgang mit den Wahlqualifikationen beantworten Ihnen gern Ihre zuständigen Ausbildungsberater.
- Ergänzungsvereinbarung Kaufleute für Büromanagement (PDF-Datei · 34 KB) (Nr. 5137082)
- Ergänzungsvereinbarung Kaufmann im Einzelhandel neue Verordnung 2017 (PDF-Datei · 501 KB) (Nr. 3705682)
- Ergänzungsvereinbarung Verkäufer neue Verordnung 2017 (PDF-Datei · 486 KB) (Nr. 3705692)
- Ergänzungsvereinbarung Buchhändler/-in (PDF-Datei · 34 KB) (Nr. 3275432)
- Ergänzungsvereinbarung Musikfachhändler/-in (PDF-Datei · 33 KB) (Nr. 3275456)
- Ergänzungsvereinbarung Kaufleute für Versicherungen u. Finanzanlagen (PDF-Datei · 66 KB) (Nr. 5526142)
- Ergänzungsvereinbarung Immobilienkaufmann/-frau (PDF-Datei · 37 KB) (Nr. 3275436)
- Ergänzungsvereinbarung Tourismuskaufmann/-frau (PDF-Datei · 39 KB) (Nr. 3190718)
- Ergänzungsvereinbarung Mediengestalter/in Bild Ton (PDF-Datei · 696 KB) (Nr. 5482028)
- Ergänzungsvereinbarung Kosmetiker/-in (PDF-Datei · 37 KB) (Nr. 3275444)