Aus- und Weiterbildung

Ergänzungsvereinbarungen zum Ausbildungsvertrag

Für Ausbildungsberufe mit Wahlqualifikationseinheiten gilt: Die Wahlqualifikationen müssen zu Beginn der Ausbildung festgelegt und als Zusatzvereinbarung des Ausbildungsvertrages mit eingereicht werden.
Besonders in den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl neuer Berufe entstanden. Aber auch die Inhalte von einigen der „klassischen“ Ausbildungsberufe wurden durch sog. Wahlqualifikationseinheiten erweitert und somit den unterschiedlichen betrieblichen Bedürfnissen angepasst.
Grundsätzlich gilt: die Kernaufgaben dieser Berufe bleiben erhalten, lediglich im letzten Drittel der Ausbildung findet eine Vertiefung der Inhalte in den Wahlqualifikationen statt. Die Wahlqualifikationen müssen zu Beginn der Ausbildung festgelegt und im Ausbildungsvertrag eingetragen werden. Eine spätere Änderung der Wahlqualifikationen ist möglich.
Fragen zum Umgang mit den Wahlqualifikationen beantworten Ihnen gern Ihre zuständigen Ausbildungsberater.