Spätestens wenn im Mai 2024 die aktuelle Legislaturperiode des Europäischen Parlaments endet, muss der Artificial Intelligence Act (AI Act) nach Auffassung der DIHK in trockenen Tüchern sein. Denn: „Die Unternehmen müssen wissen, auf welcher Rechtsgrundlage sie planen können“, erklärt Ilja Nothnagel, Mitglied der DIHK Hauptgeschäftsführung. Eine Verzögerung könne die Betriebe im Wettbewerb um neue Anwendungen schwächen, die Umsetzung der Technologie nachhaltig beeinträchtigen und zukünftige Anpassungskosten für Unternehmen erhöhen.
Während einige der strittigen Aspekte bereits bereinigt wurden, sind andere grundlegende Diskussionspunkte der Verordnung, insbesondere die Frage über die Regulierung von Basismodellen und Allzweck-KI, noch nicht abgeschlossen. Basismodelle bilden die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung von KI-Anwendungen.
Ausgewogener Ansatz nötig
Für die Endversion des AI Act wäre es daher aus Sicht der Wirtschaft gut, einen ausgewogenen Ansatz fortzuführen, der weder Entwickler von Basismodellen komplett aus der Verantwortung nimmt noch zu Beginn der Wertschöpfung überreguliert. Die Chance, KI als Schlüsseltechnologie in Europa zu erschließen, wird aber nicht allein durch den AI Act bestimmt. „Künstliche Intelligenz ‚made in Europe‘ braucht ein funktionierendes KI-Ökosystem, das die Rahmenbedingungen und Standards in den Blick nimmt“, stellt Ilja Nothnagel klar. „Damit die deutsche Wirtschaft nicht nur zusehen muss, sondern selbst entscheidende Zukunftstechnologien entwickeln kann, müssen zügig Tatsachen geschaffen werden.“
DIHK