Innovationsgutscheine

Förderprogramm Innovationsgutscheine

Bereits seit 2008 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Innovationsgutscheinen. Jetzt können wieder Anträge gestellt werden.
Mit den Innovationsgutscheinen werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Mit der operativen Durchführung des Programms hat das Wirtschaftsministerium die L-Bank beauftragt.

Fördermöglichkeiten im Detail

Das bisherige Förderspektrum ist erhalten geblieben:

Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich an KMUs und Startups.

Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für KMUs für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie für Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.

Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für Startups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie für Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
WAB