Die EU-Vorgabe zielt darauf, den privaten Finanzmärkten Informationen über die Nachhaltigkeit der Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Waren hiervon bislang nur börsenorientierte Großunternehmen betroffen, müssen ab 2026 auch viele große Mittelständler Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Darüber hinaus werden auch zahlreiche kleinere Unternehmen, die selbst gar nicht berichtspflichtig sind, indirekt von der Regulierung betroffen sein, da sie sich steigenden Informationsbedarfen ihrer berichtspflichtigen Geschäftspartner – seien es Kunden, Zulieferer oder Finanzpartner – gegenübergestellt sehen. Oft müssen sie hierfür jedoch erst Strukturen und Prozesse zur Informationserhebung schaffen. Markus Rieger-Fels, Co-Autor der Studie, empfiehlt daher, die indirekten Wirkungen der Regulierung auf die nicht berichtspflichtigen Unternehmen stärker in den Berichtsstandards zu berücksichtigen.
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