Die Grundidee von CBAM ist zwar nachvollziehbar, aber die übereilte und bürokratische Umsetzung dieser Regelung stellt vor allem eine erhebliche Belastung für die Wirtschaft dar. Außerdem stehen viele Detailregelungen noch aus oder wurden viel zu kurzfristig veröffentlicht.
Das neue Grenzausgleichssystem sieht vor, dass die Unternehmen ab 2026 die Differenz zwischen dem CO-Preis in der EU und dem jeweiligen Drittstaat ausgleichen, wenn sie folgende Produkte in die EU importieren wollen: Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Zement und Strom. Vom 1. Oktober 2023 bis zum 1. Januar 2026 gilt eine Übergangsphase – allerdings mit umfassenden Berichtspflichten für die betroffenen Betriebe.
Für die Quartalsberichte während der Übergangsphase müssen die Importeure die direkten und indirekten Emissionen berechnen und dokumentieren. Dies ist ein sehr komplexes Unterfangen. Viele Unternehmen befürchten hier Schwierigkeiten, die erforderlichen Meldedaten sowohl hinsichtlich des Umfangs wie auch hinsichtlich der Qualität fristgerecht zu erhalten. Aus Sicht der Wirtschaft sind daher Bagatellgrenzen, Toleranzregeln und Schonfristen nötig, damit die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die zentralen Anforderungen zu erfüllen. Die EU-Kommission sollte rasch ein „CBAM Self Assessment Tool“ bereitstellen, um die bürokratische Belastung zu begrenzen.
Für die internationalisierte deutsche Wirtschaft ist es von großer Bedeutung, dass neue Regelungen nicht zum Einfallstor für zusätzlichen Protektionismus werden. Um zu verhindern, dass weltweit unterschiedlich gestaltete CBAMs den Handel und die Klimakooperationen erschweren, sollte der von der Bundesregierung vorangetriebene internationale Klimaklub schnell um wichtige Handelspartner erweitert werden.
Eine Stellungnahme des DIHK zum Thema gibt es
hier