Infoletter Recht
- Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Genossenschaft vorgelegt
- Digitaler Zivilprozess: Das Amtsgericht als Reallabor
- Ein Jahr einheitliches Patentsystem: mehr als 27.000 Registrierungen
- Ergänzung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
- VwGO-Novelle soll Verfahren beschleunigen und Rechtsmittel erleichtern
- Greenwashing - Empowering Consumers-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
- Green Claims-Richtlinie – Beschluss des Rats
- IHK-Servicetipps
Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Genossenschaft vorgelegt
Digitaler Zivilprozess: Das Amtsgericht als Reallabor
Ein Jahr einheitliches Patentsystem: mehr als 27.000 Registrierungen
Ergänzung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
VwGO-Novelle soll Verfahren beschleunigen und Rechtsmittel erleichtern
Greenwashing - Empowering Consumers-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
- Vor allem zielen die neuen Vorschriften darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger zu machen, indem die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "ökologisch" ohne Nachweis verboten wird.
- Ergänzung der wesentlichen Merkmale eines Produkts u. a. um ökologische und soziale Auswirkungen
- Neue per-se Verbote („Schwarze Liste“): allgemeine Umweltaussagen, Umweltaussage zum gesamten Produkt, obwohl nur für bestimmten Aspekt des Produkts richtig, Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung, Kompensation von Treibhausgasemissionen (bezogen auf CO2-Bilanz des Produkts oder des Unternehmens)
- Strengere Vorgaben für Werbung mit künftigen Umweltauswirkungen „Wir sind klimaneutral bis 2025“ – muss messbar sein, detaillierter Umsetzungsplan notwendig, regelmäßig von unabhängigem Sachverständigen überprüft, insgesamt klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtung.
- Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun reguliert, da die EU annimmt, dass die Verbraucher durch die Vielzahl von Siegeln und das Fehlen von Vergleichsdaten verwirrt werden. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.
- Darüber hinaus verbietet die Richtlinie Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
- Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass sich Hersteller und Verbraucher stärker auf die Langlebigkeit von Waren konzentrieren. In Zukunft müssen die Garantieinformationen sichtbarer werden, und es wird ein neues, harmonisiertes Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.
- Die neuen Vorschriften verbieten auch unbegründete Behauptungen über die Haltbarkeit (z. B. die Aussage, dass eine Waschmaschine 5.000 Waschzyklen hält, wenn dies unter normalen Bedingungen nicht der Fall ist), Aufforderungen, Verbrauchsmaterialien früher als unbedingt erforderlich auszutauschen (z. B. häufig der Fall bei Druckertinte) und die Darstellung von Waren als reparierbar, wenn dies nicht der Fall ist.