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Die kurzfristig wirkenden Änderungen betreffen insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Die Anpassungen in den Bereichen Marktzugang/Kabotage und Entsendung greifen erst 2022. Ein knapper Überblick über die neuen Vorschriften.
Neufahrzeuge, die seit Juni 2019 erstmals zum Straßenverkehr zugelassen wurden, sind mit einem „smarten“ oder auch „intelligenten" Fahrtenschreiber ausgestattet. Welche Neuerungen ergeben sich für die Fahrer, Unternehmen und Werkstätten?
Wer gewerblich Personen oder Güter transportiert, muss eine Vielzahl von Sozialvorschriften rund um die Themen Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten beachten. In die Broschüre sind unter anderem die Änderungen aufgrund der neuen Kontrollgeräte-VO (EU) Nr. 165/2014 eingeflossen und Hinweise zur praktischen Umsetzung genannt.
Bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten müssen die Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten lückenlos dokumentiert sein. Wann muss ein manueller Nachtrag erfolgen und wann kann eine „Bescheinigung des Unternehmers” verwendet werden?
Grundsätzlich muss die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, als Arbeitszeit erfasst werden. Gegebenenfalls kann die Zeit aber auch als Bereitschaftszeit gelten.
Alle Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Fahrten durchführen, müssen sicherstellen, dass die Fahrer die Fahrtenschreiber korrekt bedienen können. Als Hilfestellung haben wir zahlreiche Bedienungsanleitungen verlinkt.
Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, sind Kontrollen unerlässlich. Auch unter wettbewerblichen Gesichtspunkten sind sie berechtigt und wünschenswert. Die hier zusammengefassten Hinweise sollen dazu dienen, die Pflichten und Rechte in Kontrollsituationen transparenter zu machen.
Wird ein schwerer PKW oder Geländewagen (SUV) mit einem Anhänger für gewerbliche Transporte eingesetzt, muss in aller Regel einen Fahrtenschreiber zur Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten verwendet werden.
Im Fahrpersonalrecht sind Theorie und Praxis manchmal schwer miteinander in Einklang zu bringen. Durch die Hinweise, die die zuständigen Behörden und Ministerien veröffentlicht haben, wird die eine oder andere Fragestellung einer Auslegung zugeführt.
Viele Vorschriften im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr dienen der Sicherheit im Straßenverkehr und einem fairen Wettbewerb. Ein Risikoeinstufungsverfahren soll nicht rechtskonform arbeitende Unternehmen sanktionieren.
Fahrerkarten und Fahrtenschreiber, mit denen aufzeichnungspflichtige Fahrten dokumentiert werden, müssen regelmäßig ausgelesen werden. Wir haben zusammengestellt wie diesen Pflichten in der Praxis nachzukommen ist.
Mit nachträglich formulierten Leitlinien und Klarstellungen versucht die EU-Kommission, die Lücken und Ungenauigkeiten in den Regelwerken der Sozialvorschriften zu schließen. Hier finden Sie die Dokumente zum Download.
Mit gewisser Hartnäckigkeit geistern zwei Behauptungen zu speziellen Anforderungen französischer Kontrollbeamter durch die Verkehrsbranche. Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und die Situation in anderen Ländern darzustellen.
Was im realen Leben nur schwer funktionieren würde, ist im Fahrpersonalrecht fest verankert: Die Koexistenz zweier gleichwertiger Zeitrechnungen.
Um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2002/15/EG in nationales Recht umzusetzen, hat der Gesetzgeber ein spezielles Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern verfasst. Werkverkehrsunternehmen sind nicht betroffen.
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 t zulässiger Höchstmasse Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können von Ausnahmen profitieren. Hier finden Sie Problemstellungen und Lösungen.
Wenn Beförderungen in Deutschland ausgenommen sind, muss das bei einer grenzüberschreitenden Fahrt nicht automatisch der Fall sein. Eine Übersicht der EU-Kommission zeigt auf, welche Ausnahmen auch im europäischen Ausland gelten.
Werden gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3.500 kg durchgeführt, muss ein Fahrtenschreiber verwendet werden (sofern keine Ausnahme greift).
Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten müssen nicht nur Unternehmen und Fahrer mit Bußgeldbescheiden rechnen. Der Kreis der Verantwortlichen wird auf alle an der Beförderungskette Beteiligten erweitert.
Das Arbeitsgericht Wesel wies die Klage eines Arbeitnehmers auf Erstattung der Kosten für die Fahrerkarte zurück. Die Fahrerkarte ist eine behördlich geforderte Voraussetzung für das Führen von Lastkraftwagen und somit kein vom Arbeitgeber zu tragendes Arbeitsmaterial.
Durch die (weitestgehende) Anpassung des AETR und der Schweizer Chauffeurverordnung ARV 1 an die Vorschriften der VO (EG) Nr. 561/2006 ist die mitunter verwirrende Detailabweichung der Sozialvorschriften in Europa seit 1. Januar 2011 beendet.