Ihr Einstieg in den § 34 d GewO

Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und -berater

Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau (IHK) erfolgen.
Wenn Sie Fragen zur dann nachfolgend ggf. erforderlichen Erlaubnis und/oder Registrierung haben, damit Sie die Tätigkeit ausüben können, finden Sie weitere Informationen, die Möglichkeit zur Online-Beantragung und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen hier auf unserer Webseite.
Die Prüfungstermine sehen Sie, wenn Sie dem weiter unten aufgeführten Link zur Online-Anmeldung folgen. Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung, d.h. es ist Ihnen freigestellt wie Sie sich vorbereiten. Einen Kurs oder ähnliches empfehlen wir, dieser muss uns aber nicht nachgewiesen werden.
Den Prüfungsinhalt hat der Gesetzgeber in § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung vorgegeben. Die Versicherungsvermittlerverordnung finden Sie links stehend, ebenso wie die Prüfungssatzung für die Sachkundeprüfung, der Sie weitere detaillierte Regelungen zur Prüfung entnehmen können.
Bei der Durchführung der Prüfung arbeitet die IHK Region Stuttgart mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) als externem Dienstleister zusammen, welcher im Auftrag der IHK Region Stuttgart die notwendigen Daten für die Prüfungsanmeldung und -abwicklung erhebt, speichert und verarbeitet. Für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau (IHK)“ können Sie sich beim Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) online anmelden.
Bitte melden Sie sich spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Termin zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass derzeit aufgrund der hohen Nachfrage aus ganz Deutschland eine möglichst frühzeitige Anmeldung empfohlen wird. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Einladung, in der Ihnen auch der Prüfungsort und die Uhrzeit genannt wird. Abmeldungen sind online über den oben genannten Link oder per E-Mail an sachkunde@stuttgart.ihk.de möglich. Bitte beachten Sie, dass ab dem Moment der verbindlichen Anmeldung zumindest eine Rücktrittsgebühr anfällt – eine kostenfreie Abmeldung ist dann nicht mehr möglich. Das gilt auch im Falle einer Erkrankung. Allerdings prüfen wir bei einer frühzeitigen Abmeldung, ob eine Redzierung entsprechend dem aktuellen Gebührentraif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB)möglich ist. Bei einer kurzfristigen Abmeldung (ab 14 Tage vor dem Termin) oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Die Prüfungsgebühr beträgt 350 Euro für die komplette Prüfung und 175 Euro bei Wiederholung des praktischen Prüfungsteils (nur möglich, wenn der schriftliche Teil zuvor bestanden wurde). Sofern Sie die Voraussetzungen zur Anerkennung der praktischen Prüfung erfüllen, beträgt die Gebühr für die rein schriftliche Prüfung 260 Euro. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie bereits die Sachkundeprüfung nach § 34 f oder i GewO bestanden haben. Details zu den Gebühren können dem Gebührentarif entnommen werden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird computergestützt geprüft, ein Beispiel für den Ablauf können Sie hier einsehen. Im mündlichen Teil wird ein Kundengespräch simuliert. Dabei werden Sie von einem Ausschuss aus drei Personen geprüft. Weitere Informationen können Sie auch unserer IHK-Information Die Sachkundeprüfung entnehmen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die dort genannte Hotline für Versicherungsvermittler.