Finanzen und Gebühren
Finanzen und Gebühren
Die IHK ist dem öffentlichen Haushaltsrecht verpflichtet. Sie finanziert sich durch Gebühren und Entgelte für ihre Leistungen sowie durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen.
Die IHK hat jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der sich in einen Erfolgsplan (Gewinn- und Verlustrechnung: GuV) und einen Finanzplan (Cash-Flow) gliedert. Die Planung erfolgt nach den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan wird von Haushaltsausschuss und Präsidium beraten und von der Vollversammlung beschlossen. Die Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung der IHK wird jährlich durch die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs geprüft. Präsidentin und Hauptgeschäftsführer müssen für jedes Rechnungsjahr der Vollversammlung Rechnung legen und um ihre Entlastung nachsuchen.
Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung.
Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) und für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird am Jahresbeginn – in der Regel in der Januar-Ausgabe – in der IHK-Zeitschrift „Magazin Wirtschaft“ veröffentlicht.
Jahresabschluss 2022
Der Jahresabschluss der IHK Region Stuttgart umfasst die aktuelle Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzrechnung nebst Erläuterungen.
Der Jahresabschluss 2022 wurde von der unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs in Bielefeld geprüft. Die IHK hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Ihr wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ebenso bestätigt wie die ordnungsgemäße Aufstellung und der Vollzug des Wirtschaftsplans unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die ehrenamtlichen Rechnungsprüfer der IHK haben sich diesem Urteil angeschlossen.
Die Vollversammlung der IHK hat in ihrer Sitzung am 29. März 2023 den Jahresabschluss festgestellt. Präsidentin und Hauptgeschäftsführer wurde die Entlastung erteilt.