Zwangsvollstreckung

Vordruck für Zwangsvollstreckungsauftrag

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat auf Grundlage des § 753 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) einen Vordruck für den Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher eingeführt und neu überarbeitet.
Dieses Formular ist verbindlich zu nutzen. Der Vordruck ist auf der Seite BMJ eingestellt. Darüber hinaus finden Sie auf der Internetseite des BMJ einen hilfreichen FAQ- Katalog sowie die weiteren Formulare für die Zwangsvollstreckung.