International
Entsendung von Mitarbeitern
Wer in anderen Ländern investiert oder grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringt, wird häufig Mitarbeiter ins Ausland schicken müssen.
Die Entsendung von Mitarbeitern bedarf einer guten Planung, da verschiedene Aspekte beachtet werden müssen. So sollte man sich vorher im Klaren darüber sein, welche
- rechtlichen,
- steuerlichen und
- sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen
mit einer Mitarbeiterentsendung verbunden sind. In vielen Ländern, insbesondere auch in Europa, sind zudem zusätzliche Meldepflichten zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für Entsendungen in einzelne Länder.
Übersicht nach Ländern
- Belgien (Nr. 676038)
- Brasilien (Nr. 5314524)
- China (Nr. 5076546)
- Dänemark (Nr. 676032)
- Frankreich (Nr. 676028)
- Griechenland (Nr. 6219702)
- Liechtenstein (Nr. 676030)
- Luxemburg (Nr. 676040)
- Hongkong (Nr. 5402816)
- Italien (Nr. 4240192)
- Norwegen (Nr. 676034)
- Österreich (Nr. 676046)
- Polen (Nr. 6129618)
- Serbien (Nr. 6277540)
- Schweden (Nr. 676036)
- Schweiz (Nr. 676042)
- Tschechien (Nr. 676048)
- Türkei (Nr. 5716672)
- Ungarn (Nr. 6233768)