Arbeitsrecht
Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2024 und 2025
Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto pro Zeitstunde. Ab Januar 2025 beträgt er 12,82 Euro brutto pro Zeitstunde.
Das Bundeskabinett hat im November 2023 die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4) rechtsverbindlich beschlossen. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni 2023 zurück.
Gemäß § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG) hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Veröffentlicht am 14. Dezember 2023