Warnung

Abmahnungen zur DSGVO

Verschiedene vermeintliche "Rechtsanwaltskanzleien" mahnen zurzeit per E-Mail mit folgendem Text ab:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden. Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen. Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus. Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt
Wir raten dazu nicht auf diese E-Mail zu reagieren, insbesondere öffnen Sie die Anhänge nicht - diese können gegebenenfalls auch Schadsoftware enthalten. Achten Sie auch bei E-Mails auf die kompletten Kontaktangaben. Sind diese nicht vorhanden, weist das meist auf unseriöse Mails hin.
Aktualisiert am 21.07.2020