Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Der Arbeitgeber kann den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall Beweise vorlegt, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt. Lediglich objektiv mehrdeutige, plausibel erklärbare Sachverhalte sind grundsätzlich nicht geeignet, ernsthafte Zweifel zu begründen.