Wettbewerbsrecht

Warnung vor Vertragsfalle der Datenschutzauskunft-Zentrale

Unter der Überschrift "Datenschutzauskunft-Zentrale" erhielten viele Unternehmen in den letzten Tagen eilige FAX – Mitteilungen. In dieser Vertragsfalle wird dazu aufgefordert, verschiedene Daten über die jeweilige Betriebsstätte einzutragen und das Schreiben innerhalb einer kurzen Frist zurück zu faxen.
In dem betrügerischen Anschreiben wird fälschlicherweise suggeriert, die Erfassung des Gewerbebetriebes sei aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung notwendig oder sogar verpflichtend.
Dies ist weder richtig, noch handelt es sich bei dem Absender der Schreiben um eine offizielle, mit Themen des Datenschutzes betraute Stelle. Es besteht keinerlei Pflicht, auf ein solches Schreiben zu reagieren. Nach Recherchen des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität hat das Unternehmen DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale kein Gewerbe angemeldet.
Das eigentliche Ziel verbirgt sich im Kleingedruckten. Unterschreibt der Unternehmer ein solches Fax und sendet es zurück kommt ein Vertrag über das sogenannte "Leistungspaket Basisdatenschutz" zustande. Dies enthält, ausweislich des Leistungsverzeichnisses, "Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO". Die Kosten für dieses Paket werden mit jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer beziffert. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre.
Wurde ein solches Schreiben irrtümlich unterschrieben und abgeschickt, sollte sofort die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt werden. Ein Fax ist dabei ausreichend.
Weitere Informationen und einen Formulierungsvorschlag einer Anfechtungserklärung können Sie in unserem Artikel Adressbuchschwindel finden.