Arbeitsrecht

Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen rechtfertigt Kündigung

Ein Arbeitnehmer kann aufgrund eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen Sicherheitsanweisungen entlassen werden.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Kranfahrer trotz mehrfacher Abmahnungen und Kenntnis über die defekte Abstandswarneinrichtung eines Krans tätig geworden und hatte einen Unfall verursacht, bei dem andere Arbeitnehmer in Gefahr gerieten. Das Gericht stellte fest, dass die besondere Verantwortung des Klägers für Sicherheit und Gesundheit anderer in diesem Kontext entscheidend war.
Die Beklagte durfte dem Kläger eine weitere Beschäftigung nicht zumuten, da die negative Prognose hinsichtlich seines zukünftigen Verhaltens gerechtfertigt war (Quelle: LAG Niedersachsen, Urteil vom 29. Juli 2024).

Veröffentlicht am 18. Oktober 2024.