19.10.2023

Grundsteuer-Analyse 2023: Und sie steigt weiter...

Die Dynamik ist ungebrochen: 38 Kommunen im Bereich der IHK Hannover haben 2023 ihre Hebesätze bei der Grundsteuer B angehoben. Die IHK fordert die Kommunen auf, den Grundsatz der Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der Grundsteuerreform bis 2025 strikt einzuhalten.
Im Jahr 2023 haben rund 15 Prozent der insgesamt 252 Kommunen im Bereich der IHK Hannover ihre Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. Damit betrafen die Steuererhöhungen immerhin 38 Kommunen. Mit Blick auf die regionale Situation auf Ebene der einzelnen Landkreise belegt den unrühmlichen Grundsteuer-Spitzenplatz bei den Hebesätzen die Region Hannover mit einem durchschnittlichen Wert von 553 Punkten. Mit Abstand folgen die Landkreise Hameln-Pyrmont (493), Göttingen (483) und Hildesheim (463), die alle aber auch noch oberhalb des niedersächsischen Durchschnitts von 445 Punkten liegen. Alle anderen Landkreise im Bezirk der IHK Hannover liegen mit ihren Hebesätzen unter dem Niedersachsen-Schnitt. Tendenziell am attraktivsten stellt sich die Lage im Landkreis Holzminden mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 371 Punkten dar.
„Die Dynamik bei der Grundsteuer B ist weiter hoch und kennt leider nur eine Richtung“, sagt Thorsten Kropp, Steuerexperte der IHK Hannover. Mit Blick auf die bis 2025 umzusetzende Grundsteuerreform fordert die IHK alle Kommunen in ihrem Bezirk auf, das künftige Grundsteueraufkommen frühzeitig vorauszuberechnen und ihre Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten. „Der Grundsatz der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform sollte vor Ort strikt eingehalten werden. Und das heißt dann, dass Grundsteuerhebesätze unter dieser Prämisse gegebenenfalls auch abgesenkt werden müssten“, so Kropp. Die IHK werde die Entwicklung der Grundsteuer bis zum Inkrafttreten der Reform 2025 im Blick behalten.
Wie die Analyse 2023 der IHK Hannover zeigt, gibt es immerhin aktuell keinen ausgesprochenen Run auf Grundsteuererhöhungen. Der Vergleich identischer Zeiträume vor und nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 macht deutlich, dass es zumindest bislang nur in wenigen Landkreisen des Kammerbezirks mehr Erhöhungen gegeben hat als vor dem Urteil.
Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer sind für Kommunen ein vermeintlich einfacher und bequemer Weg, um Mehreinnahmen zu erzielen. Schließlich können Unternehmen ihren Grund- und Immobilienbesitz naturgemäß nicht einfach zur Disposition stellen. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer aber ein wesentlicher Standortfaktor für Unternehmen. Die Belastung durch diese beiden Real-steuern verringert mittelfristig deren Wettbewerbs- und Innovationsstärke und reduziert die Attraktivität eines Standortes.