12.12.2023

Mittelstandsrichtlinie - Betriebsberatung/Coaching – Antragsstopp für GRW-fähige Unternehmen

Ab sofort gilt für GRW-fähige Unternehmen nach Teil A, Absatz IV. Ziffer 2.1 der Mittelstandsrichtlinie ein Antragsstopp.
Die für eine Förderung notwendigen Bundesmittel stehen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.
Förderanträge, die vor dem 1. Dezember 2023 bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen sind, können daher aktuell nicht bewilligt werden. Für Förderanträge mit Eingangsdatum ab dem 1. Dezember 2023 kann derzeit keine Bearbeitung erfolgen.
Weitere Informationen zur Wiederaufnahme der Förderung erhalten Sie auf der SAB-Internetseite und in unserem Newsletter.