04.10.2023

Carnet A.T.A.(CPD) -Verfahren: Nämlichkeitssicherung

Hinweis der Hauptzollämter zu falschen Warenlisten

Seitens der Hauptzollämter wurde jüngst noch einmal darauf hingewiesen, dass falsche Warenlisten in Carnets (z.B.: falsche Seriennummern / falsche Anzahl) als nicht korrekte Ausfuhranmeldung zu werten und daher die Carnets vom Zoll grundsätzlich zurückzuweisen sind.
Korrekturen durch den Zoll im Rahmen der Nämlichkeitssicherung werden aus Kulanz vorgenommen, ein (Rechts-) Anspruch darauf besteht nicht.
Eine nicht korrekte Warenliste kann daher dazu führen, dass die Nämlichkeitssicherung nicht durchgeführt werden kann. Der Antragsteller muss dann das Carnet zur IHK zurückbringen oder -schicken, zum Zwecke der Korrektur oder Neuausstellung.

Quellangaben

Quelle: DIHK