31.07.2023

Einwegkunststofffonds: UBA richtet Plattform DIVID ein

Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes

Plastikhersteller müssen künftig für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten in den Einwegkunststofffonds einzahlen. Zum 1. Januar 2024 richtet das Umweltbundesamt dafür die digitale Plattform DIVID ein.
Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfiltern und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Die Abgabe für den Einwegkunststofffonds, der am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist, wird über die digitale Plattform DIVID verwaltet. Darüber werden Registrierungen und Einzahlungen aller abgabepflichtigen Hersteller abgewickelt sowie die Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden ausgeschüttet. 
  • Ab 2024 wird DIVID für Hersteller und Anspruchsberechtigte für Registrierungen und Meldungen bereitstehen.
  • Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte.
  • Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist.
In den Einwegkunststofffonds zahlen Hersteller, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähige Leistungen an das ⁠UBA ⁠melden.
Bei der Aufgabenwahrnehmung wird das UBA teilweise durch die Einwegkunststoffkommission unterstützt. Dieses noch zu errichtende Beratungsgremium wird aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände bestehen. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der Einwegkunststoffkommission.