14.11.2023

Ausnahmen zur Mauterhebung für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen - 1. Juli 2024

Mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze für Fahrzeuge von 7,5t zulässiger Gesamtmasse auf mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse ab dem 1. Juli 2024 werden zahlreiche Fahrzeuge neu in die Erfassung aufgenommen. 
Mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze für Fahrzeuge von 7,5t zulässiger Gesamtmasse auf mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse ab dem 1. Juli 2024 werden zahlreiche Fahrzeuge neu in die Erfassung aufgenommen. Hierbei handelt es sich häufig auch um Fahrzeuge von Handwerkern und Dienstleistern.
Gleichzeitig tritt am 1. Juli 2024 eine sogenannte neue "Handwerkerausnahme" in Kraft. Nach dem zukünftigen neuen §1 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sind Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t zulässiger Gesamtmasse von der LKW-Maut ausgenommen, sofern es sich dabei um 
  • Beförderungen von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerkes oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt,
  • Auslieferungen von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt,
handelt. Hierfür kommen die Berufe aus Anlage A zu §1 Absatz 2 und Anlage B zu § 18 Absatz 2 der Handwerksordnung in Betracht, ebenso vergleichbare Berufe zu den genannten Anlagen.

Zugang zur Handwerksordnung (HwO)

Eine pauschale Antwort zur Mautbefreiung ist grundsätzlich nicht möglich, sondern immer abhängig von der konkreten Fahrt und dabei beförderten Gütern.
Detaillierte Auskünfte zur Lkw-Maut erteilt das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unter Informationen zur Maut (BALM).
Es wird eine Möglichkeit für Handwerker geben, ihre Fahrzeuge bei der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH als mautbefreit anzuzeigen. Einzelheiten, u.a. zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen für die Mautbefreiung werden derzeit noch zwischen dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH abgestimmt. Entsprechende Informationen werden so schnell wie möglich auf den Internetseiten von Toll Collect GmbH und dem BALM bereitgestellt werden.