Immissionsschutz: BVT zur Minderung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus Abwasser von CP-Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle in Gewässer
Durch die neue EU-Industrieemissionsrichtlinie und die fortwährenden Änderungen an dieser, müssen auch die damit verbundenen Arbeitsdokumente angepasst werden.
Im Februar 2024 wurde hierfür die Beste verfügbare Technik (BVT) zur Minderung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus Abwasser von CP-Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle in Gewässer veröffentlicht.
In chemisch-physikalischen (CP-) Behandlungsanlagen werden überwiegend gefährliche Abfälle behandelt, die flüssig bis schlammig sind und einen relativ hohen Wassergehalt aufweisen; der Wassergehalt liegt i. d. R. oberhalb von ca. 80 Ma %. Diese Abfälle dürfen weder in die Kanalisation noch in ein Gewässer eingeleitet werden, ohne entsprechend den Einleitbedingungen für Abwasser aufbereitet zu sein. Die in den CP-Behandlungsanlagen angewendeten Verfahren und Verfahrenskombinationen führen zu einer weitest gehenden Aufbereitung der flüssigen, wasserhaltigen Abfälle sowie zur sicheren Einhaltung zulässiger Emissionswerte.
In wasserbasierten, flüssigen Abfällen können organische Stoffe enthalten sein, die durch das Abwasser von CP-Behandlungsanlagen in Gewässer eingetragen werden. Es können möglicherweise auch Spurenstoffe enthalten sein, die im Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie als prioritär gefährlich eingestuft sind, welche durch die Behandlung weitgehend umgewandelt oder eliminiert werden sollen, wie z.B. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). In dem vorliegenden Projekt wurde untersucht, ob und in welchem Maße Spurenstoffe in CP-Behandlungsanlagen vorhanden sind, und ob diese durch unterschiedliche Behandlungsverfahren eliminiert werden können. Dazu wurden zunächst relevante Spurenstoffe anhand eines dreistufigen Entscheidungsverfahrens ausgewählt. Diese Spurenstoffe konnten sowohl im Abfallinput der untersuchten Anlagen als auch teilweise im Abwasser nach Behandlung nachgewiesen werden.
Im weiteren Projektverlauf wurden Konzepte zur Behandlung von Abfällen, welche die relevanten Spurenstoffe enthalten können, untersucht. Es konnte durch Messungen in zwei CP-Behandlungsanlagen festgestellt werden, dass ein großer Teil der Spurenstoffe bei spezifischer Anwendung dieser Behandlungskonzepte reduziert werden konnte.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden Handlungsempfehlungen zur Minimierung des Eintrages von relevanten Spurenstoffen in Gewässer erarbeitet sowie ein Vorschlag eines BVT zur Minderung des Eintrages von Spurenstoffen für die nächste Revision des Merkblattes zur Abfallbehandlung vorgestellt.
Das BVT-Dokument ist hier abrufbar: BVT CP-Anlagen.
Eine Übersicht aller BVT-Dokumente finden Sie unter folgendem Link als Download beim UBA: UBA BVT Download.
Quelle: UBA (ergänzt)