Lärm: DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf der TA-Lärm-Änderung

Die DIHK hat am Freitag, 21.06.2024, eine Stellungnahme an das BMUV gesendet.
Die Stellungnahme finden Sie nebenstehend auf der rechten Seite zum Herunterladen als PDF unter "Weitere Informationen". 
Die folgenden wichtigsten Punkte sind:
  1. Höhere Immissionsrichtwerte bei Nutzung passiver Schallschutzmaßnahmen: Statt eine Sonderregelung für einen beschränkten Anwendungsbereich festzulegen, sollten höhere Immissionsrichtwerte bei Nutzung passiver Schallschutzmaßnahmen – bspw. durch einen zulässigen Innenraumpegel – generell angewandt werden können. Dies kann Gewerbe und Wohnen in der Stadtentwicklung deutlich erleichtern. Hier sollte das Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) entsprechend angeglichen werden.
  2. Bestandsschutzklausel: Die Begrenzung der neuen Bestandsschutzklausel auf zwei Jahre birgt für betroffene Unternehmen weiterhin hohe Risiken. Deshalb empfehlen wir eine unbefristete Klarstellung, dass die Nutzung der Experimentierklausel nicht zu nachträglichen Anordnungen oder künftigen Einschränkungen bestehender Betriebe führen darf. Zum Schutz des bestehenden Gewerbes sollten auch die Vorschläge des Landes Baden-Württembergs im Bundesrat (Drs. 179/24) berücksichtigt werden, die weitere Instrumente der öffentlich-rechtlichen Sicherung, wie Baulast oder Grunddienstbarkeit, anregen.
  3. Gebietskategorie dörfliches Wohngebiet: Die neu eingeführte Gebietskategorie „dörfliches Wohngebiet“ bewerten Unternehmen als deutlich zu niedrig in Bezug auf die vorgeschlagenen Immissionsrichtwerte. Sie würden viele Gewerbebetriebe einschränken und insbesondere die Nutzung von Windenergie erschweren.
Quelle: DIHK (angepasst)
Hinweis: 
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: 
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