Leitfaden: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG
Das baden-württembergische Umweltministerium (UM) hat einen „Leitfaden zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG“ veröffentlicht.
Der Leitfaden stellt laut UM das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren dar:
- Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an alle Mitarbeiter der Vollzugsbehörden des Landes, die für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren zuständig sind.
- Er richtet sich zur Vorbereitung des Zulassungsverfahrens auch an Antragsteller bzw. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) sind.
Ziel des Leitfadens ist es, den Ablauf und die Durchführung der Zulassungsverfahren in einer Handlungsanleitung darzustellen und damit beizutragen, dass die Verfahren in möglichst kurzer Zeit effizient und rechtssicher abgeschlossen werden können. Die Immissionsschutzbehörden sollen sich – so das UM im Leitfaden - ebenso wie die Antragsteller an der in diesem Leitfaden aufgezeigten Verfahrensweise orientieren.
Der Leitfaden zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG ist hier abrufbar: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/publikation/did/leitfaden-genehmigungs-und-anzeigeverfahren-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg