Bundestag stimmt Novelle der Verordnung über Großfeuerungsanlagen zu

Der Bundestag hat der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit geringfügigen Änderungen zugestimmt.
Die Verordnungsänderung dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen. Viele Anforderungen müssen bereits bis zum 17. August 2021 eingehalten werden. Die Verordnung betrifft neben Braun- und Steinkohlekraftwerken auch Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen der Energiewirtschaft und Industrie (bspw. Zement, Chemie oder Stahl) mit Feuerungswärmeleistungen von mindestens 50 Megawatt (MW).
Zudem hat der Bundestag in seinem Beschluss die Bundesregierung u. a. aufgefordert, gegenüber den Bundesländern darauf hinzuweisen, dass diese beim Vollzug der Verordnung darauf achten, den Betreibern von betroffenen Anlagen – wenn nötig – ausreichend Zeit einzuräumen, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen, betriebstechnischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die neuen und geänderten Anforderungen der Verordnung einzuhalten.
Alle Drucksachen des Bundestages zu dem Gesetzgebungsvorhaben finden Sie hier.
Im nächsten Schritt muss nun der Bundesrat noch zustimmen.