Neue WHO-Leitlinien für die Luftqualität und EU Green Deal

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 22.9.2021 neue Leitlinien für die Luftqualität veröffentlicht. Die neuen Leitlinien der WHO wurden auf Basis umfangreicher epidemiologischer Studien erstellt und zeigen laut Bundesumweltministerium (BMU) auf, dass sich Luftschadstoffe auch unterhalb der bisherigen WHO-Richtwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken.
Aus diesem Grund hat die WHO die Richtwerte teilweise bedeutend abgesenkt und damit deutlich gemacht, dass im Bereich der Luftreinhaltung weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Wichtig zu wissen: Bei den Richtwerten handelt es sich um Empfehlungen der WHO, die nicht den rechtsverbindlichen Charakter der Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie haben. Die EU-Grenzwerte waren auch in der Vergangenheit schon Ergebnis von Abwägungen, in die neben den gesundheitspolitischen Empfehlungen auch andere Aspekte wie Machbarkeit und soziale und ökonomische Verhältnismäßigkeit eingeflossen sind.
Zum weiteren Verfahren: Die Erkenntnisse der WHO werden als Risikoanalyse der gesundheitlichen Wirkungen von Luftschadstoffen ein wichtiger wissenschaftlicher Beitrag für die von der Europäischen Kommission angekündigte Novellierung der Luftqualitäts-Richtlinie sein. Die Europäische Kommission hat im European Green Deal und im Zero Pollution Action Plan angekündigt, im Rahmen der Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie die derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte stärker an die aktualisierten WHO-Empfehlungen zur Luftqualität anzunähern. Die WHO geht in ihrer Analyse davon aus, dass – aufgrund des hohen Ambitionsniveaus der neuen Richtwerte – eines oder mehrere Zwischenziele erforderlich sein könnten. Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ist für das zweite Halbjahr 2022 angekündigt. Danach werden sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten positionieren. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie ist nicht vor 2024/25 zu rechnen, wobei davon auszugehen ist, dass dann erst einmal Übergangsfristen gelten, bis tatsächlich neue Grenzwerte einzuhalten sind.
Zur Luftqualität in Deutschland: Die Luftqualität in Deutschland ist in den letzten Jahren immer besser geworden. Dennoch bleibt laut BMU noch viel zu tun. Bis 2030 soll in Deutschland der Ausstoß von Luftschadstoffen erheblich gesenkt werden. So hat es die Bundesregierung 2019 im Nationalen Luftreinhalteprogramm festgeschrieben. Demnach muss Deutschland bis 2030 gegenüber dem Jahr 2005 die Feinstaub-Emissionen um 43 Prozent und die Ammoniakemissionen um 29 Prozent reduzieren.
Zahlreiche Maßnahmen wurden in dieser Legislaturperiode bereits beschlossen, so das BMU, unter anderem:
  • Technische Anleitung Luft
  • Düngeverordnung
  • Novellierung der 13./17. BImSchV zur Minderung der Emissionen von Großfeuerungsanlagen
  • Änderung der 1. BImSchV zur Verminderung der Feinstaubbelastung im Umfeld von Kleinfeuerungsanlagen (sowie fortgesetzter Austausch von sehr alten Anlagen zur Verbrennung von Feststoffen (Holz) durch Neu-Anlagen)
Quelle: Bundesumweltministerium (BMU), gekürzt; https://www.bmu.de/meldung/neue-leitlinien-fuer-die-luftqualitaet
Die neuen WHO-Luftqualitätsleitlinien (New World Health Organization (WHO) Global Air Quality Guidelines (AQGs)) sind auf der Homepage der WHO hier abrufbar: https://www.who.int/news/item/22-09-2021-new-who-global-air-quality-guidelines-aim-to-save-millions-of-lives-from-air-pollution