EU-Kommission legt Leitlinien zur Erarbeitung des Ausgangszustandsberichtes vor
Die IE-Richtlinie sieht vor, dass die Kommission Leitlinien für den Inhalt Ausgangszustandsberichts (AZB) nach Art. 22 IE-Richtlinie erstellt. Nun hat die Kommission ihre Leitlinien vorgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese Leitlinien sollen von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der IE-Richtlinie verwendet werden. Die EU-Kommission wird die Leitlinien ebenfalls heranziehen, um die den AZB betreffenden Informationen in den Berichten der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der IE-Richtlinie zu bewerten.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hatte eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht erstellt, die bereits im vergangenen Herbst veröffentlicht worden ist und sowohl Vollzug als auch Anlagenbetreiber dabei unterstützen soll, den Ausgangszustandsbericht zu erstellen. Inwieweit ein Anpassungsbedarf der erstellten Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht besteht, müsste nun die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) prüfen.
Quelle: DIHK, gekürzt