KAS: Leitfaden Mindestangaben im Sicherheitsbericht
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesumweltministerium hat einen neuen Leitfaden über „Mindestangaben im Sicherheitsbericht“ gemäß der Störfallverordnung erarbeitet und veröffentlicht. Bisher konnte hierzu die Vollzugshilfe zur Störfallverordnung herangezogen werden, die jedoch seit der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie ins deutsche Recht nicht fortgeschrieben worden ist.
Der neue Leitfaden umfasst 43 Seiten und kann als „KAS 55“-Veröffentlichung unter www.kas-bmu.de abgerufen werden.
Er ist im Wesentlichen gegliedert in
- Dokumentation des Sicherheitsmanagements im Sicherheitsbericht
- Umfeld des Betriebsbereichs
- Beschreibung der Anlagen des Betriebsbereichs
- Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und Mittel zur Verhinderung solcher Störfälle
- Schutz- und Notfallmaßnahmen
- Sicherheitsberichte in Chemie- und Industrieparks
Weitere Informationen der KAS finden Sie hier: https://www.kas-bmu.de/startseite.html