BImSchV: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen.
Der Entwurf sieht verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vor. Beispielsweise sollen Anlagenbetreiber über die Vollständigkeit der Unterlagen unterrichtet, eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde beschränkt und die Rolle des Projektmanagers konkretisiert werden. Wie die Windenergie sollen künftig auch Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff (Elektrolyseure) von Regelungen profitieren können, die die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dazu gehören beispielsweise die Zustimmungsfiktion beteiligter Behörde und die Stichtagsregelung. Zudem wird das Repowering von Windenergieanlagen weiter erleichtert.
Die DIHK unterstützt in seiner Stellungnahme diese Regelungsvorschläge. Allerdings gelten die wesentlichen Beschleunigungselemente des Gesetzes nur für Windenergieanlagen und Elektrolyseure. Sie sollten auf alle Genehmigungsverfahren unter dem Immissionsschutzrecht ausgeweitet werden.
Die DIHK-Stellungnahme entnehmen Sie den „Weiteren Informationen“. Der Gesetzesentwurf wurde Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Der Bundesrat wird vrsl. am 1.6 eine Stellungnahme beschließen. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Stellungnahme den Landesministerien dazu weiterleiten würden.
Quelle: DIHK