IEP: Verordnung zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals verkündet
Die Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU, „IED“) steht kurz vor dem Abschluss, aber die offizielle Verkündung der novellierten Richtlinie steht derzeit noch aus. Im Zusammenhang damit wurde auch die europäische PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 überarbeitet und erweitert. Deren Novelle ist Anfang Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die neue Verordnung („IEP“) trägt den Titel „Verordnung (EU) 2024/1244 vom 24. April 2024 über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006“. Sie verpflichtet wie bisher bestimmte Unternehmen zu jährlichen Datenmeldungen in das neue Portal (bisher „pollutant release and transfer register (PRTR)“). Neue Berichtspflichten kommen hinzu über die Nutzung von Wasser, Energie und bestimmten Rohstoffen gemäß einem bis Ende 2025 zu erlassenden Durchführungs-Rechtsakt. Außerdem sollen in dem neuen Portal auch Daten gemäß der Industrieemissionsrichtlinie veröffentlicht werden. Im Einzelnen ergeben sich die Berichtspflichten der Anlagenbetreiber aus Artikel 6 der neuen Verordnung.
Die neue Verordnung gilt ab Anfang 2028 und betrifft damit erstmals die Datenmeldungen für das Jahr 2027. Die Werte für 2026 sind noch gemäß der bisherigen PRTR-Verordnung zu berichten.
In Baden-Württemberg erfolgt dies wie bisher über die Software bube-online, die derzeit erneuert wird, vgl. hier: Betriebliche Umweltberichterstattung - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) und hier: Thru.de
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE
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