Pressemeldung Nr. 2 vom 12.01.2022

IHK informiert: Überbrückungshilfe IV gestartet

Die IHK Düsseldorf informiert, dass ab sofort die neue Überbrückungshilfe IV für Unternehmen bereitsteht. Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberatende und andere prüfende Dritte bis zum 30. April 2022 Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Dort findet sich auch ein Überblick über die Eckpunkte der neuen Überbrückungshilfe, Fristen und Telefonhotlines.
„Die Verlängerung der Hilfen ist ein positives Signal für die besonders betroffenen Branchen, in denen es zu Jahresbeginn 2022 unverändert kritisch aussieht“, erklärt dazu Tomi Pilipovic, Teamleiter Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK Düsseldorf. „Wir begrüßen ferner, dass die Vorschläge aus der IHK-Organisation zur Weiterentwicklung der Hilfen aufgegriffen wurden. Das betrifft etwa Personalkosten, die für die Umsetzung von coronabedingten Zugangsregeln zusätzlich anfallen. Diese können nun als Fixkosten bei den förderfähigen Hygienemaßnahmen angesetzt werden“.
Die IHK erwartet, dass zeitnah auch die Antragsverfahren für die Neustarthilfe 2022 freigeschaltet und die dazugehörigen Informationen veröffentlicht werden. Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von der Corona-Pandemie betroffen sind und Umsatzeinbußen erleiden. Antragsberechtigt sind nun auch diejenigen, die vom 1. bis 31. Januar 2022 freiwillig schließen, da der Weiterbetrieb infolge von Corona-Regeln nicht wirtschaftlich wäre.