Pressemeldung Nr. 34 vom 30.07.2024

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen die E-Rechnungspflicht

Unternehmen haben noch ein knappes halbes Jahr Zeit, bis ab 1. Januar 2025 die E-Rechnung Pflicht kommt.

Ab diesem Stichtag werden elektronische Rechnungen im inländischen B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Und eine Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung. Laut Gesetzgeber müssen grundsätzlich alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können.
Vor dem Hintergrund, dass mit der Umsetzung in den Unternehmen allerdings ein hoher organisationsinterner Aufwand einher geht, hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen vorgesehen. Diese Übergangsregelungen gelten allerdings nur für Rechnungsaussteller. Alle inländischen Unternehmer sind ab 2025 zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten.
Weitere Informationen stellt die IHK unter folgendem Link zur Verfügung: