Pressemeldung Nr. 12 vom 04.04.2024
Was bedeutet das Cannabisgesetz für den Arbeitsplatz?
Am 1. April 2024 sind durch das Cannabisgesetz („CanG“) der Besitz und der private Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert worden.
Doch auch wenn der Konsum grundsätzlich erlaubt ist, führt dies nicht zu einem Freibrief für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor oder während der Arbeit zum Joint zu greifen.
Denn: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden ihren Arbeitgebern grundsätzlich eine „ungetrübte“ Arbeitsleistung. Zudem haben die Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden. Dabei gelten in Berufsfeldern mit einem besonderen Gefährdungspotenzial strengere Maßstäbe, um die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten zu können.
Die Legalisierung von Cannabis stellt somit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor neue arbeitsrechtliche Fragestellungen und Herausforderungen. Unternehmen sollten die Cannabislegalisierung deshalb zum Anlass nehmen, klare Verhaltensregelungen für ihre Mitarbeitenden aufzustellen und ggf. bestehende betriebliche Regelungen anzupassen.