Pressemeldung Nr. 42 vom 23.08.2024
Ernüchternde Zweitbilanz zum Lieferkettengesetz
Umfrage zeigt hohe Belastung für Unternehmen im IHK Bezirk
Die IHK Düsseldorf zieht nach rund eineinhalb Jahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine Zwischenbilanz in Form einer Umfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen. An der Umfrage haben sich im Juli 2024 rund 170 Unternehmen aus verschiedenen Branchen in Düsseldorf und im Kreis Mettmann beteiligt, darunter größtenteils kleine und mittlere Unternehmen mit unter 1.000 Mitarbeitenden.
Während die Kritik am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz insgesamt weiterhin überwiegt, sehen manche Unternehmen darin auch Chancen. Dabei stehen vor allem die Reputation, die unternehmerischen Werte und die Verantwortung im Fokus. Große Unternehmen hoffen auf ein transparenteres und effektiveres Lieferantenmanagement.
„Der grundsätzliche Tenor seit unserer Umfrage vor einem Jahr hat sich nicht verändert. Nicht nur große, sondern auch viele kleine und mittelständische Unternehmen empfinden das Gesetz als Belastung. Entgegen der Chancen, die manche Unternehmen sehen, äußern sie weiterhin Unmut über die hohen bürokratischen Hürden und die Kostenbelastung. Einige Unternehmen stellen dadurch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit in Frage“, sagt Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International der IHK Düsseldorf.
Jedes zweite Unternehmen würde es begrüßen, wenn das Gesetz bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht ausgesetzt würde. Eine Debatte, die Wirtschaftsminister Robert Habeck vor der Sommerpause anstieß.
Der größte Kritikpunkt am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz über alle Unternehmensgrößen hinweg ist der damit verbundene Bürokratieaufwand. Denn die Unternehmen müssen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Aufbauend auf den Ergebnissen muss eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen werden, um eventuelle Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren. Darüber hinaus müssen die Unternehmen Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten einrichten und regelmäßig über das Lieferkettenmanagement berichten.
Als weitere Herausforderung zeigt sich die Komplexität der eigenen Lieferkette sowie der Möglichkeit, auf Zulieferer einzuwirken, und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße.
Mangelhafter Überblick über Arbeits- und Produktionsbedingungen: Nur 30 Prozent der großen Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden haben die Zustände aller ihrer unmittelbaren Lieferanten im Blick. Bei 70 Prozent sind die Kenntnisse lückenhaft.
„Das muss allerdings nicht zwangsläufig zu einem Problem werden, da das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz lediglich einen risikobasierten Ansatz von den Unternehmen verlangt“, so Schlindwein abschließend.
Bei kleinen und mittleren Unternehmen sieht es ähnlich aus: Nur jedes vierte Unternehmen mit unter 1.000 Angestellten in Düsseldorf und im Kreis Mettmann gab an, die Bedingungen bei allen unmittelbaren Zulieferern zu kennen.
Ein erhöhter Personalaufwand, um das Gesetz zu stemmen, ist bei allen Unternehmensgrößen erforderlich: Fast 50 Prozent der großen Unternehmen benötigten ein bis zwei zusätzliche Vollzeitstellen. Bei einem Drittel waren es sogar fünf oder mehr. Auch viele KMUs mussten sich neu aufstellen, jedoch mit einem niedrigeren Personaleinsatz.