Pressemeldung Nr. 28 vom 26.06.2024

Schülerjobs in der Ferienzeit: Was gilt es zu beachten?

Die Ferienzeit bietet vielen Schülerinnen und Schülern in Düsseldorf und dem Kreis Mettmann die Möglichkeit, in einem Ferienjob zu arbeiten, die Urlaubskasse aufzubessern und Praxiserfahrung in einem Unternehmen zu sammeln.
Auch für die Unternehmen im IHK-Bezirk ist die Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern eine gute Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und mitunter potenzielle Nachwuchstalente zu finden.
Bei der Beschäftigung von Jugendlichen in Ferienjobs sind jedoch einige gesetzliche Regelungen zu beachten, die Arbeitgeber kennen sollten. Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche ist noch wichtiger als Arbeitsschutz für Erwachsene, sie dürfen demnach nicht den gleichen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt werden.
So dürfen 13- und 14-jährige Schülerinnen und Schüler in den Ferien in der Regel nur bis zu zwei Stunden pro Tag leichtere Tätigkeiten ausführen, wie zum Beispiel Zeitungen austragen, im Haushalt und Garten helfen oder Nachhilfeunterricht geben. Auch in einer anderen Altersklasse gibt es Vorgaben: 15- bis 17-jährige Jugendliche dürfen bis zu acht Stunden pro Arbeitstag, maximal jedoch 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage im Jahr arbeiten.
Für beide Gruppen gilt, dass die Arbeitsverträge mit den jeweiligen Schülerinnen und Schülern wirksam nur mit Zustimmung der Eltern geschlossen werden können.  
Umfassende Informationen rund um die Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern in der Ferienzeit stellt die IHK unter folgendem Link bereit: https://t1p.de/hivr4