Pressemeldung Nr. 16 vom 15.04.2024
IHK zum Haushaltsplanentwurf Velbert
Haushaltsplanentwurf der Stadt Velbert: IHK warnt vor Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes - Haushaltsausgleich sollte auf anderem Weg erfolgen
Der Stadt Velbert gelingt trotz Unterfinanzierung der zugewiesenen Aufgaben ein struktureller Ausgleich ihres Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024. Der Entwurf des Haushaltsplans beinhaltet eine vorgeschlagene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 440 auf 475 Punkte. Die IHK Düsseldorf rät dem Velberter Stadtrat, diesem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen. Die IHK appelliert stattdessen dafür, für 2024 auf die Ausgleichsrücklage zurückzugreifen, um der lokalen Wirtschaft eine Brücke zu bauen. Die Wirtschaft vor Ort gilt es aufgrund der Stagnation zu entlasten, um den prognostizierten wirtschaftlichen Aufschwung nicht zu gefährden.
Für die IHK Düsseldorf ist es finanzwirtschaftlich zwar nachvollziehbar, dass die Verwaltung Velberts neben anderen haushaltssichernden Ansätzen auch die Erhöhung von Steuerhebesätzen vorschlägt. Die vorgeschlagene Hebesatzerhöhung würde jedoch in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation diejenigen Akteure belasten, die bereits heute das Gros der Steuerzahlungen leistet. „Ein Haushaltsausgleich auf Kosten der lokalen Wirtschaft ist in der jetzigen Situation Gift für den Wirtschaftsstandort. Zumal die Unternehmen durch die höhere Grundsteuer B bereits doppelt belastet sind“, unterstreicht Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf.
Damit die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes verhindert werden kann, bleibt der Politik die Möglichkeit, zunächst zu sparen, dann selbst bestimmte Entgelte erstmals zu erheben bzw. zu erhöhen und erst abschließend über Steuererhöhungen nachzudenken.
Da das Sparpotential der Stadt weitgehend ausgeschöpft sein dürfte, trägt die IHK den Vorschlag der Verwaltung mit, ab 2025 wieder Kitabeiträge für diejenigen Bürgerinnen und Bürger einzuführen, die über ein Jahreseinkommen von 80.000 Euro verfügen. Darüber hinaus empfiehlt die IHK, auch weitere Entgelte auf Erhöhungspotentiale hin zu überprüfen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Die IHK rät für einen ausgeglichenen Haushalt zum Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage im Jahr 2024, um die heimische Wirtschaft mit Blick auf den prognostizierten Aufschwung zu unterstützen. Davon würde die Stadt direkt profitieren: Sobald sich eine wirtschaftliche Erholung einstellt, würden die Gewerbesteuerzahlungen in Velbert steigen.