06.12.2023
VerpackG: Pfandpflicht ausgeweitet
Pfandpflicht für Milchgetränkeverpackungen ab 1.1.2024
Am 1. Januar 2022 wurde die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bspw. auf Fruchtsäfte im deutschen Verpackungsgesetz ausgeweitet. Eine Übergangsfrist für Einwegkunststoffflaschen mit Milchgetränken läuft zum Jahreswechsel aus.
Die Pfandpflicht gilt dann ab dem 1. Januar 2024 auf alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen von Milchgetränken mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Dies gilt für Milch- und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent oder sonstige trinkbare Milcherzeugnisse (bspw. aus Joghurt oder Kefir).
Weitere Informationen hat die Zentralen Stelle Verpackungsregister unter https://www.verpackungsregister.org zusammengestellt.