18.09.2024

Einreichung der Corona-Schlussabrechnung noch bis zum 30. September

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können nur noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Die Schlussabrechnung ist ein notwendiges Verfahren, um auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Umsätze und Fixkosten die finale Förderhöhe festzustellen.
Die Schlussabrechnung ist zwingend durch einen prüfenden Dritten oder eine prüfende Dritte im Namen des Antragstellenden über das digitale Antragsportal einzureichen. Es ist grundsätzlich möglich, dass der Auftrag zur Betreuung der Schlussabrechnung auch durch eine andere prüfende Dritte oder einen anderen prüfenden Dritten übernommen und bearbeitet wird. Falls es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich ist, einen neuen prüfenden Dritten zur Durchführung der Schlussabrechnung zu finden, sollten Sie sich umgehend vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung mit Ihrer Bewilligungsstelle in Kontakt setzen und Ihre Situation mitteilen. Die Bewilligungsstelle kann Ihre Situation bei ihrem weiteren Vorgehen nach Fristenende berücksichtigen und in begründeten Einzelfällen eine nachträgliche Einreichung noch zulassen oder andere angemessene Schritte ergreifen. Diese Mitteilung entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, in Ihren Bemühungen einen neuen prüfenden Dritten zu finden!
Bitte beachten Sie zudem: Mit Datum des Vollzug des Wechsel des prüfenden Dritten wird technisch automatisch eine 6-wöchige Nachfrist gewährt, so dass bei einer rechtzeitigen Durchführung des Wechsels die Einreichung auch nach dem 30. September ohne weitere Prüfung bzw. Freigabe der Bewilligungsstelle möglich sein wird. Diese Regelung soll gewährleisten, dass bei einer kurzfristigen Mandatsübernahme kurz vor Fristende der neue prüfende Dritte ausreichend Zeit hat, die Schlussabrechnung vorzubereiten und einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinreichung der Schlussabrechnung eine vollständige Rückforderung der gewährten Corona-Wirtschaftshilfen droht.
Weitere Informationen zum Wechsel des prüfenden Dritten erhalten Sie unter diesem Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Content/Textsammlungen/wechsel-pruefende-dritte.html