IHK & REGION | 19.09.2024

Novellierung des Landeshochschulgesetzes

Der Ministerrat hat den Entwurf zur Novellierung des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes beschlossen. Mit einer Stärkung von Weiterbildung, Spitzenforschung und Gründungen soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen verbessert werden.
Die Landesregierung Baden-Württemberg berichtet über den vom Ministerrat beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetztes. Danach soll unter anderem der Zugang zu den Hochschulen flexibler, die Start-up-Szene gestärkt, Spitzenberufungen sollen erleichtert und im Lehramt soll der Duale Master eingeführt werden.
Wissenschaftsministerin Petra Olchowski erklärte in Stuttgart: „Wir schaffen neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiografien ihren Weg finden können. Professorinnen und Professoren sollen zudem mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass die Lehrenden an unseren Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung künftig stärker einbringen können. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen…“
Zu den im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen gehört auch eine Neustrukturierung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) als größter Hochschule in Baden-Württemberg. Durch die Neuausrichtung soll laut Wissenschaftsministerium eine Angleichung an die anderen Hochschularten erfolgen, etwa durch die Einrichtung von Fakultäten. Dabei bleibe die für die Dualität wichtige Beteiligung der Dualen Partner auf zentraler und dezentraler Ebene erhalten, heißt es. Die DHBW erhält eine neue Organisationsstruktur, wobei die größten Veränderungen auf der Ebene der Studienakademien erfolgen. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie die weiteren Mitglieder können sich mit ihrer fachlichen Expertise in den Fakultäten örtlichen wie überörtlichen Fakultätsräten einbringen.
Die Hochschulen sollen darüber hinaus durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen weiteren Weg ins Studium in Baden-Württemberg eröffnen können. Damit könnten ausländische Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über die kompletten Voraussetzungen verfügen, direkt ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Studium vorbereitet werden.
Der Entwurf zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes wird nun nach der erfolgten Anhörung in den Landtag eingebracht. Inkrafttreten soll es Anfang des kommenden Jahres.
Andreas Lukesch
Leiter Marketing & Kommunikation und Pressesprecher