Gründerfahrplan und Gründungsfehler

Die Gründung eines Unternehmens findet in mehreren Phasen statt. Wir geben Ihnen detaillierte Informationen zur Geschäftsidee und der Gründungsanalyse. Der vorliegende Gründerfahrplan soll Ihnen Denkanstöße und Grobstrukturen vorgeben, um einen eigenen unternehmensspezifischen Fahrplan zu entwickeln. In jeder Phase steht Ihnen die IHK zu Rostock als Ansprechpartner beratend zur Seite.

I. PHASE – Selbstüberprüfung (2 bis 12 Monate)

1. Persönliche Ziele ordnen

Was erwarten Sie von Ihrer neuen Existenz als Unternehmer in erster Linie? In Frage kommen etwa persönliche Unabhängigkeit, Umsetzung einer Idee, mehr Einkommen und Ansehen, Selbstverwirklichung. Über welche Stärken und Schwächen verfügen Sie? Es geht um die Einschätzung der persönlichen Voraussetzungen als zukünftiger Unternehmer.

2. Fachliche Voraussetzungen klären

Je fundierter Fachkenntnisse und Branchenerfahrung der Gründerperson, desto höher die Erfolgschancen. Sind Ihre Schul-, Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse ausreichend mit Praktika und Berufserfahrung flankiert?

3. Kaufmännische Eignung prüfen

Unternehmerisches Handeln erfordert ein Mindestmaß an betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Kaufmännisches Rechnungswesen, Marketing, Organisation des Unternehmens oder Finanzplanung sind wichtlige Säulen für den unternehmerischen Erfolg. Die Gründungsberater der IHK helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Eignung und bei der Beantragung von Fördermitteln zur Qualifizierung, z. B. dem Bildungsscheck des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

4. Kapitalbasis einschätzen

Welche finanziellen Mittel (eigenes Geld, Immobilien, Wertpapiere, Sicherheiten für Kredite) können Sie aufbringen, um die notwendigen Investitionen und Kosten zu finanzieren und mindestens 6 bis 12 Monate ohne Einkommen zu verkraften?

5. Aktionsteam prüfen

Beginnen Sie eine Solokarriere oder beziehen Sie von vornherein Partner mit ein? Sind diese nur Geldgeber oder echte Mitgründer? Welche Unterstützung erwarten oder erhalten Sie vom Lebensgefährten, der Familie, den Freunden? Bei der Suche nach Geschäftspartnern kann die IHK Sie mit Kooperationsbörsen oder Verzeichnissen über Bezugsquellen unterstützen.

6. Formalitäten prüfen

Die Gewerbeanmeldung ist verbindlich für alle gewerblichen Unternehmen. In manchen Branchen brauchen Gründer eine zusätzliche Erlaubnis (etwa Taxifahrer, Transportunternehmer, Gastwirte, Immobilienmakler, Hausverwalter Bauträger).

II. PHASE – Information (2 bis 12 Monate)

7. Branchenzuordnung klären

Eine eindeutige Zuordnung Ihres Unternehmens ist nicht nur für die Frage der Mitgliedschaft in einer Kammer relevant, sondern hat u. a. Auswirkungen bei der Beantragung von Fördermitteln. Ist die geplante Tätigkeit nicht eindeutig einem Gewerbe zuzuordnen oder handelt es sich um eine gemischte Tätigkeit (Handwerk, Freiberufler, Urproduktion), kann Ihnen die IHK rechtliche Hinweise zur Zuordnung geben und Sie auf die erforderlichen Voraussetzungen hinweisen (Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit).

8. Informationsquellen nutzen

Wichtige Informationen nicht nur zum Unternehmensstart sondern auch zu speziellen Fragen erhalten Sie bei den Gründungsberatern. Wir verstehen uns als Informationsvermittler für Existenzgründer und wir können Ihnen Kontakte zu Branchenverbänden, Institutionen oder Beratungsstellen vermitteln.

9. Behörden kontaktieren

Wer frühzeitig Behörden wie Ordnungsamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit kontaktiert, erkennt Informationsdefizite schneller. Auf dem Weg durch den Behördendschungel verliert man leicht die Orientierung. Nutzen Sie unsere Hilfestellung.

10. Berater auswählen

Beziehen Sie früh die nötigen Berater in Ihre Überlegungen ein. Unternehmensberater begleiten Sie von der Idee über die Konzeption bis zur Marktetablierung. Anwälte und Notare konzipieren die passende Rechtsform, Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge sowie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). In dieser Phase sollten Sie bereits einen Steuerberater einbeziehen. Marketingexperten helfen, Ihr Unternehmen und Ihr Produkt professionell bekannt zu machen. Welche Beratung durch Fördermittel finanziell unterstützt wird, kann Ihnen der IHK-Gründerberater erläutern.

11. Markt analysieren

Definieren Sie Ihre Zielgruppe sowie deren Bedarf und stellen Sie fest, welchen Mehrwert Ihre Leistungen im Vergleich zur Konkurrenz bieten. Welche Alleinstellungsmerkmale haben Ihre Produkte und Dienstleistungen. Welche Wettbewerber bestimmen Ihr Marktsegment? Infoquellen sind Messe- und Brancheninfos, Fachzeitschriften, Verbandsinformationen und Wirtschaftsnachrichten. Standortinformationen und Betriebsvergleichszahlen in ausgewählten Branchen liefern Ihnen die Gründerberater. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie eine Marktanalyse durchführen können.

12. Preisspielraum ausloten

Der Preis muss einerseits wirtschaftlich kalkuliert sein, andererseits dem Markt entsprechen. Spielraum bei der Preisgestaltung gewinnt, wer sein Produkt mit Service und Dienstleistungen anreichert. Wo liegt das Preisminimum? Wie hoch ist der Preis der Konkurrenz? Welche Veränderungen können Sie selbst vornehmen, um Argumente für einen höheren Preis zu gewinnen? Was Sie bei der Kalkulation der Preise berücksichtigen müssen, erklären Ihnen die Gründerberater.

13. Idee überprüfen

Sind Ware/Produkt/Dienstleistung nach heutiger Kenntnis noch aktuell genug? Welchen Zusatznutzen bieten Sie? Besitzt Ihr Produkt Systemeigenschaften, so dass es sich bei Änderung des Kundenbedarfes variieren lässt? Kann Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung in fünf Jahren noch gefragt sein? Besprechen Sie Ihr Vorhaben und die Marktchancen mit der IHK.

14. Projekt rechtlich strukturieren

Ehe Sie Ihr betriebswirtschaftliches Konzept Ihrer Gründungsidee weiter konkretisieren, müssen Sie den rechtlichen Status aller Beteiligten abklären. Starten Sie zunächst ohne eigene Mitarbeiter und nur für einen Auftraggeber? Steht eine Einstufung als Schein- oder arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger im Raum? Dann kann eine freiwillige Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Tatsachen schaffen. Entscheiden Sie sich für eine passende Rechtsform. Hilfestellung bei der Wahl der richtigen Rechtsform und Hinweise zu den Auswirkungen der Rechtsformwahl gibt Ihnen die IHK.

15. Bestehenden Betrieb übernehmen

Wenn Sie ein Unternehmen betreiben wollen, bietet sich auch die Chance der Übernahme eines etablierten Unternehmens. Jedes Jahr stehen viele Betriebe aus verschiedenen Gründen zum Verkauf. Der Einstieg in den Markt wird durch eine Übernahme oftmals erleichtert. In der bundesweiten Nachfolgebörse unter www.nexxt-change.de oder über die landeseigene Plattform www.nachfolgezentrale-mv.de finden Sie Unternehmen, für die ein Nachfolger gesucht wird. Gerne können Sie für nähere Informationen auch unseren Beratungstag Unternehmensnachfolge besuchen.

16. Unternehmen taufen

Der Name des Unternehmens ist die billigste Form der Werbung, aus der Sie im Laufe der Unternehmensentwicklung eine zugkräftige Marke entwickeln können. Für die Firmentaufe gibt es allerdings gesetzliche Grenzen und entsprechend der Rechtsform Vorgaben. Tragen Sie eine einprägsame Internetadresse ein, auch wenn diese erst später genutzt wird, und prüfen Sie, inwieweit Rechte Dritter bei der Namenswahl beeinträchtigt werden könnten. Die Firmenrechtsberatung der IHK ist für Sie da, damit bei der Wahl der Rechtsform nichts schief läuft und die Namensgebung von Ihren Wettbewerbern nicht beanstandet werden kann.

III. PHASE – Konzeption (1 bis 3 Monate)

17. Businessplan formulieren

Der Plan richtet sich im Interesse der Eigenkontrolle und klarer Fixierung des Projektes zunächst einmal an den Gründer selbst. Anschließend ist der Businessplan aber vor allem für potentielle Partner und Geldgeber wichtig. Ein Geschäftsplan hilft Banken und Behörden bei der Einschätzung Ihres Vorhabens. Zu den Inhalten und dem Aufbau halten die Gründungsberater einen Leitfaden sowie Checklisten und Informationen zur Gründerplattform für Sie bereit. Zur Erstellung der Konzeption möchten wir Sie auf die externen Angebote des Gründerportals des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hinweisen: “Gründungs auf einen Blick" .
Lassen Sie Ihr Konzept auf Vollständigkeit prüfen.

18. Investitionsbedarf planen

Eine detaillierte Investitionsplanung ist Voraussetzung für die Finanzierbarkeit Ihrer Anschaffungen. Sollten sich die Investitionen über einen längeren Zeitraum erstrecken, müssen Sie diese auch in der Planung berücksichtigen. Wertgutachten der anzuschaffenden Gebäude und Grundstücke helfen bei der realistischen Einschätzung der späteren Bilanzwerte.

19. Umsatz- und Kostenplan aufstellen

Die Umsatzplanung sollte die Einnahmen und Ausgaben der ersten drei Geschäftsjahre abdecken. Nach der Zusammenführung von Umsatz- und Kostenplan lassen sich erstmals Tragfähigkeit und Erfolgsaussichten für das Gründungsvorhaben abschätzen.

20. Finanzierung planen

Der Finanzierungsplan orientiert sich an der Summe aller erforderlichen Investitionen und laufenden Kosten. Er beinhaltet Ihr Eigenkapital und alle denkbaren Fremdkapitalquellen, besonders Fördermittel und Venture-Capital, Bürgschaften und öffentliche Beteiligungen. Prüfen Sie inwieweit sich liquiditätsschonendes Leasing für Sie rechnen würde. Einen Überblick über die unterschiedlichen öffentlichen Finanzierungshilfen geben Ihnen die Existenzgründungsberater.

21. Liquidität planen

Hier geht es um Einzahlungen, Auszahlungen und etwaige Deckungslücken. Erster Grundsatz für Existenzgründer und junge Unternehmen: Liquidität geht immer vor Rentabilität. Ständige Zahlungsfähigkeit sichern Sie über eine laufend aktualisierte Liquiditätsvorschau. Der Finanzplan Ihres Businessplanes muss alle Aussagen zu Erfolg und Liquidität enthalten und sollte sich monatlich gliedern.

22. Sicherheiten sammeln

Für die Bank sind vor allem die Sicherheiten entscheidend, etwa Bürgschaften, Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen, Grundschulden, Hypotheken. Prüfen Sie, ob Sie Angebote von Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften in Ihr Konzept einbinden können. Für bestimmte Existenzgründungsdarlehen gibt es Haftungsfreistellungen. Informationen zu Bürgschaften auf Landesebene finden Sie unter www.buergschaftsbank-mv.de.
Die IHK-Berater informieren Sie, auf welchen Wegen Sicherheiten bei der Aufnahme von Darlehen bereitgestellt werden können. Durch Stellungnahmen bei Kreditanträgen und Beteiligungen in den Bürgschaftsbankausschüssen des Landes sind die IHKs unmittelbar an der Vergabe öffentlicher Finanzierungshilfen beteiligt. Gerne können Sie für weitere Informationen unseren Beratungstag Finanzierung nutzen.

23. Altersvorsorge sichern

Selbstständige müssen für den Lebensstandard im Alter selbst vorsorgen. Wichtigste Alternativen: gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrente der eigenen Kapitalgesellschaft, berufsständige Versorgung, Wertsteigerung der Firma, Lebensversicherung, Anlagen wie Immobilien und Fonds. Selbstständige werden vom sozialen Netz des Staates nicht aufgefangen und sind damit gezwungen, Eigenvorsorge zu leisten. Die DIHK-Broschüre “Soziale Absicherung” (www.dihk-verlag.de)ist eine Orientierungshilfe, um das Thema transparenter zu machen. Gerne können Sie für weitere Informationen unseren Beratungstag Versicherung nutzen.

24. Ehevertrag aufsetzen

Jeder verheiratete Unternehmer sollte vor der Gründung einen Ehevertrag schließen. Im Falle einer Scheidung kann so ein geordneter Ablauf sichergestellt werden. Sie sollten den Rat von einem Juristen und Steuerberater in Anspruch nehmen.

25. Risikomanagement konzipieren

Wichtige betriebliche Versicherungen sind: Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungsversicherung sowie Policen gegen Einbruch und Diebstahl, Elektronik-, Feuer-, Leitungswasser- und Produkthaftpflichtschäden. Mitunter ist eine Umwelthaftpflichtversicherung vorgeschrieben, etwa bei Industrie- und Transportfirmen. Zur Absicherung des persönlichen Risikos zählen Kranken-, Unfallversicherung für Beruf und Freizeit, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung. Gerne können Sie für weitere Informationen unseren Beratungstag Versicherung nutzen.

IV. PHASE – Entscheidung (2 Tage bis 1 Woche)

26. Entscheidung vorbereiten

Dazu dient eine neuerliche persönliche Bestandsaufnahme: Wann könnte man den alten Angestelltenvertrag beenden, wenn man jetzt kündigt? Steht ein vertraglich fixiertes Wettbewerbsverbot dem Gründungsvorhaben entgegen? Sind seit der ersten Phase neue familäre oder gesundheitliche Hemmnisse aufgetaucht, etwa weil sich abzeichnet, dass der Standort in einer anderen Region liegen sollte? Welches sind die Stärken und Schwächen, welches die offenen Fragen?

27. Mit dem Berater abstimmen

Nach der persönlichen Klärung diskutieren Sie Ihren jetzigen Kenntnisstand und den weiteren Weg mit Ihrem Berater. Dieser Schlusspunkt einer ordentlichen Gründungsberatung sollte vor allem folgende Fragen klären: Hat der Gründer bei der Entscheidungsvorbereitung sämtliche geschäftlichen und privaten Abhängigkeitsverhältnisse berücksichtigt? Welche Handlungsalternativen könnten in Frage kommen? Wie lauten die persönlichen Prioritäten?

28. Entscheidungen treffen

Dies ist der Moment, mit dem Ehepartner oder Lebensgefährten sowie möglichen Mitbegründern den endgültigen Startschuss zu geben. Jetzt legen Sie den Gründungszeitpunkt fest und definieren im Detail den Fahrplan für die Realisierungsphase. Es geht darum, mit dem nötigen Abstand vom Tagesgeschäft zu einer realistischen Einschätzung der Chancen und Risiken zu gelangen.

V. PHASE – Realisierung (3 bis 12 Monate)

29. Bankgespräch führen

Vereinbaren Sie Gespräche mit mehreren Banken. Größere Vorhaben auf internationalen Märkten sind bei Groß- und Geschäftsbanken gut aufgehoben, für regionale Gründungen sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken eher die richtigen Partner. Bestehen Sie bei Ihrem Finanzierungsprojekt darauf, öffentliche Finanzierungshilfen einzubinden. Anträge, zum Beispiel Kredite der KfW oder Anträge für Landesmittel, stellen Sie mit der ausgewählten Bank gemeinsam.

30. Geschäftsräume auswählen

Je nach Branche sind etwa Kaufkraftvolumen, Größe des Einzugsgebietes, Laufkundschaft, Stammkundenpotential, Notwendigkeit von City- oder Randlagen, Verkehrsanbindung oder Parkplätze wichtige Kriterien. Achten Sie auf die Konkurrenzlage in der näheren Umgebung. Entscheidend sind auch die baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten sowie die Vorgaben von Arbeitsstättenverordnung und Emissionsschutzrecht. Bedenken Sie auch die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens und die Erweiterungsmöglichkeiten am gewählten Standort. An potentielle Objekte gelangen Sie über Immobilienmakler, Internet, Zeitungen, Wirtschaftsfördergesellschaften, Landrats- und Liegenschaftsämter. Informationen zu Auswahlkriterien und zur Beurteilung von Betriebsräumen sowie zu Inhalten von Gewerbemietverträgen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

31. Objekt kaufen oder mieten

Bei kurzen Mietzeiten sind Renovierungs- und Umzugskosten überproportional hoch. Für Kaufobjekte sollten Wertgutachten neben dem Zeitwert auch Angaben zu Erscheinungsbild, Substanz und Funktionalität enthalten. Planen Sie die Gebühren für Makler, Grundbucheintrag, Notar, Grunderwerbssteuer mit ein.
Die Rechtsabteilung der IHK kann Ihnen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige benennen, z. B. um den Wert von Gewerbeimmobilien zu ermitteln.

32. Infrastruktur und Logistik sichern

Klären Sie mit den Energieversorgern Ihren Bedarf an Geräten, Leitungen, eventuell anstehenden Umrüstungen und Wartungen von Anlagen. Telekommunikation, von der Telefonanlage bis zum Internet, ist für Unternehmer unverzichtbar. Ermitteln Sie eventuelle technische Anforderungen wie antistatische Böden oder unterbrechungsfreie Stromversorgung. Zur Einrichtung eines Postfaches oder eines Telefonanschlusses ist bei Kapitalgesellschaften der Handelsregisterauszug nötig (zusätzliche Wartezeiten). Spätestens jetzt müssen Sie Geschäftsfahrzeuge, Maschinen sowie sonstige Büro- und Geschäftsausstattung auswählen und bestellen.

33. Lieferanten ansprechen

Zur Aufnahme des Geschäftes gehört ein Erstvorrat an Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Vereinbaren Sie mit den Lieferanten ein Rückgaberecht (Vermeiden teurer Ladenhüter). Informationen über das Verzeichnis “Wer liefert was” (www.wlw.de), Branchenverzeichnisse, Internetsuchmaschinen.

34. Kunden treffen

Die Erstgespräche führen Sie am besten schon vor der Eröffnung. Sondieren Sie den Markt frühzeitig, gehen Sie auf Messen und Regionalausstellungen, besuchen Sie Veranstaltungen von IHKs und Verbänden. Unter www.auma.de finden Sie eine Übersicht der Messen in Deutschland und im Ausland.

35. Presse informieren

Nutzen Sie die Publizitätswirkung der Tageszeitungen, Anzeigenblätter, Fach- und Kundenzeitschriften. Legen Sie einen Presseverteiler an und informieren Sie Ihre Ansprechpartner, wann immer es über Ihr Unternehmen Neues zu berichten gibt.

36. Unternehmen anmelden

Ihren Geschäftsbetrieb melden Sie bei dem für Ihren Standort zuständigen Gewerbeamt an. In einzelnen Fällen benötigen Sie ein Führungszeugnis, eine “Bescheinigung in Steuersachen” des Finanzamtes und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Makler und andere erlaubnispflichtige Gewerbe müssen zusätzliche Papiere beantragen, für die zwischen 250 und 5.000 Euro fällig werden können. Mit der Gewerbeanmeldung werden Finanzamt, Steuerverwaltung, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Agentur für Arbeit, Statistisches Landesamt, AOK, Eichamt und die IHK informiert.

37. Registereintrag beantragen

Wer eine UG (haftungsbeschränkt), GmbH, OHG, KG oder Aktiengesellschaft gründet, muss diese beim Amtsgericht ins Handelsregister eintragen lassen. Bei einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital können Kosten von bis zu 2.000 Euro (inklusive Notargebühren für Konzeption und Beurkundung der Satzung) entstehen. Als gewerblicher Einzelunternehmer dürfen Sie sich ungeachtet Ihrer Betriebsgröße schon bei der Gründung in das Handelsregister eintragen lassen. Sie führen dann den Namenszusatz “e. K.” (eingetragener Kaufmann/-frau). Die Rechtsabteilung der IHK berät Sie über die firmenrechtlichen Vorschriften und die Namensgebung.

38. Marketingkonzept festlegen

Marketingberater unterstützen Sie bei der Erarbeitung des richtigen Markteintrittskonzepts, Marketingmix und Nutzung verschiedener Werbemittel in der Start- und Aufbauphase.

39. Mitarbeiter rekrutieren

Definieren Sie detaillierte Anforderungsprofile und fangen Sie früh zu suchen an (per Anzeigen, Internet, Agentur für Arbeit). Wer Auszubildende einstellen möchte, kann die Lehrstellenbörse der IHK nutzen und muss sich von den Ausbildungsberatern beraten lassen. Damit Sie in der Startphase flexibel bleiben, empfehlen sich befristete Arbeitsverträge und der Einsatz freier Mitarbeiter und/oder Zeitarbeitnehmer.
Bei der Einstellung von Mitarbeitern müssen Sie als Arbeitgeber eine ganze Reihe von Vorschriften beachten. Das Dokument “Einstellung von Arbeitnehmern” gibt dazu detailliert Auskunft. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, suchen Sie den Kontakt zur IHK.

40. EDV einrichten

Spätestens jetzt gilt es, die Hard- und Software zu beschaffen. Sobald mindestens zwanzig Mitarbeiter mit einer nicht automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestimmen.

41. Akten anlegen

Nun richten Sie die Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ein. Wer Mitarbeiter beschäftigt, legt eine Personalakte an und meldet die Mitarbeiter bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und bei der Agentur für Arbeit binnen einer Woche an. Regeln Sie die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter. Starten Sie “klein”, erledigt das Ihr Steuerberater für Sie. Wie Sie ein Kassenbuch führen oder eine doppelte Buchführung in Ihrem Betrieb einrichten, können Sie den Informationen der IHK entnehmen.

42. Steuerterminplan aufstellen

Lohn- und Umsatzsteuer werden je nach Volumen monatlich oder vierteljährlich fällig, Grund- und Gewerbesteuer vierteljährlich. Nach der Anmeldung schicken Finanzamt und Gemeinde den Terminplan für Voraus- und Restzahlungen. Nutzen Sie Ihren Steuerberater, er weiß mit den Fristen umzugehen. Beachten Sie, dass amtlichen Meldungen auf dem Onlineweg erfolgen müssen.

43. Arbeitsverträge aufsetzen

Holen Sie sich bei der Formulierung der Arbeitsverträge Rat von der IHK, einem Branchenverband oder Ihrem Anwalt. Wer Lehrlinge ausbilden will, besorgt sich die dafür nötigen Informationen und Spezialverträge bei der IHK.

44. Eröffnungstermin fixieren

Planen Sie Ihren Unternehmensstart so, dass Sie mit der Eröffnungskampagne die Zielgruppe zu einem günstigen Zeitpunkt erreichen, etwa als Einzelhändler in bestimmten Branchen (Kleidung, Spielsachen, Geschenkartikel aller Art) in der Vorweihnachtszeit, bei Garten- und Freizeitprodukten vor der Pflanzsaison. Berücksichtigen Sie vor diesem Idealzeitpunkt noch ein bis zwei Monate Reserve.

VI. PHASE – Start

45. Eröffnung bekannt machen

Die digitalen Medien mit den Social-Media-Kanälen, den Bloggern und Influencern stehen bei der Gewinnung, Pflege und Ansprache der Kunden an oberster Stelle. Es gibt kein Patentrezept dafür, wie man eine Eröffnungsfeier organisiert und wen man dazu einlädt. Eine gedruckte, persönlich adressierte Einladung mit Briefmarke ist nicht mehr länger ein Muss. Lassen Sie sich hier von Werbeexperten beraten. Informieren Sie auch die Redakteure der örtlichen und regionalen Presse, mit denen Sie bereits Kontakte pflegen.

46. Kunden interessieren

Händler, Handwerker und Dienstleister nutzen Werbeträger wie Inserate in Tageszeitungen oder Anzeigenblättern, Wurfzettel, Fahrzeugwerbung oder lokale Radioinfos für Ihre Eröffnungsangebote. Binden Sie in diese Spezialofferten auch die Lieferanten ein, etwa mit besonderen Rabattsätzen, Dekorationen, Aktionen oder Vor-Ort-Unterstützung durch eigene Mitarbeiter. Wo halten sich Ihre Kunden auf und wie kann man an diesem Ort auch sich aufmerksam machen? Auch hier gilt: Ohne eine digitale Strategie stehen Ihnen weite Kundenkreise nicht zur Verfügung!

47. Entwicklung kontrollieren

Verfolgen Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens vom Start weg und reagieren Sie bei ungünstigen Planabweichungen prompt. Als erste hilfreiche Kontrollinstrumente erweisen sich Businesspläne, die in Ihrer Finanzplanung auch Raum für die Ist-Werte haben. Warten Sie mit der Überprüfung Ihrer Zahlen nicht etwa auf Ihre erste Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wenn sich Ihr Unternehmen nicht planmäßig entwickelt, schalten Sie rechtzeitig Ihre IHK ein. Sie weisen Ihnen den Weg, wie Sie mit Unterstützung externer Berater oder öffentlicher Programme , wie das Gründercoaching Deutschland der KfW, Ihren Betrieb in der Existenzfestigungsphase wieder auf Kurs bringen.

Gründungsfehler

Eine nicht unerhebliche Anzahl von Gründungen scheitert in den ersten Jahren. Die Gründe sind vielfältiger Natur. Im Folgenden möchten wir Sie auf einige Gründungsfehler hinweisen.

1. Unzureichende Marktanalyse

Einer der häufigsten und schwerwiegendsten Fehler ist eine unzureichende Analyse des Marktes und des vorhandenen Kundenpotentials. In der Folge resultieren aus der mangelhaften Analyse eine unrealistische Erfolgseinschätzung und zu hohe Umsatzerwartungen. Eine weitere Fehleinschätzung der Gründer ist die unzureichende Beachtung von Kundenwünschen bei der Entwicklung von Produkten und der Gestaltung des Leistungsangebotes. Häufig wird der Nutzwert für den Kunden und die Lösung von Kundenproblemen nicht in den Mittelpunkt der Planungen gestellt.

2. Qualifikationsmängel

Für den erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens ist die persönliche Qualifikation des Gründers von entscheidender Bedeutung. Neben fehlenden fachlichen Kenntnissen in der gewählten Branche sind unzureichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse häufig die Ursache für das Nichterkennen von Schwachstellen im Unternehmen und in der Folge für das Scheitern von Gründungen. Eine gründliche Vorbereitung durch Teilnahme an Seminaren zum Thema Selbstständigkeit und eine konsequente Weiterbildung sind daher für eine erfolgreiche Geschäftsführung unerlässlich. Eine fehlende unternehmerische Einstellung und Lücken im kaufmännischen Wissen führen oftmals zu einer Überschätzung eigener Fähigkeiten.

3. Unzureichende Finanzierung

Mit dem Start in die selbstständige Tätigkeit beginnt die Anlaufphase des Unternehmens. Gerade in dieser Zeit ist es notwendig, genügend Reserven zu besitzen, um Liquiditätslücken auf Grund geringer Umsätze zu schließen. Bei der Aufstellung des Finanzplanes müssen diese Reserven sowie weitere Gründungskosten und Anschaffungskosten in ausreichendem Maße beachtet werden. Eine nachträgliche Finanzierung auf Grund von nicht beachteten Anschaffungen oder nicht kalkulierter Risiken schwächt auch Ihre Position gegenüber der Bank.
Zum Thema "Finanzierungswissen" finden sie auf dem Existenzgründungsportal des BMWK zahlreiche Anregungen.

4. Schwächen in der Gründungsplanung

Eine schriftlich fixierte Konzeption der Gründung ist nicht nur die Basis für eine Darstellung des Unternehmens nach außen, sondern vorrangig für die eigene Planung von Bedeutung. Neben formalen Fehlern im Unternehmenskonzept sind vor allem Fehler im Zahlenwerk wie zum Beispiel fehlende Kostenpositionen sowie falsche Berechnungsgrundlagen und eine lückenhafte Darstellung des gesamten Unternehmensaufbaus für das Scheitern von Gründungen zu nennen. Für den erfolgreichen Start ist neben einer gründlichen Information über die formalen Voraussetzungen der Gründung auch die Ausarbeitung einer Marketingstrategie von Bedeutung. Fehlende Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine falsche Standortwahl können neben folgenden Gründungsfehlern ergänzend genannt werden: negative Einflüsse im privaten Bereich und Unterschätzung des zeitlichen Aufwandes für Genehmigungsverfahren und Kapitalbeschaffung.

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