Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ihk.de/rostock.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Rostock ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung, barrierefrei zugänglich zu machen.
Als IHK zu Rostock nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK zu Rostock zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als IHK-Name somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der IHK zu Rostock wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 und das LBGGM M-V zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen laufend angepasst und optimiert. Die Maßnahmen werden im Verbund mit den anderen Mitgliedern sowie den Dienstleistern des Vereins beschlossen, entwickelt und umgesetzt. Dadurch verlängern sich mitunter die Zeiträume, bis alle Neuerungen implementiert sind.
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V noch nicht vollständig vereinbar. Grund hierfür ist insbesondere eine unverhältnismäßige Belastung gem. §1 Absatz 3 BITVO M-V aufgrund der Vielfältigkeit sowie Größe der Website mit mehreren tausend Inhalten. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung berücksichtigt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Schriftgrafiken:

  • An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.

Nicht-Text-Inhalte:

  • Einigen Elementen fehlt ein Alternativtext (bspw. Bilder, Frames).
  • Mehrere Bilder haben den Dateinamen als Alternativtext.

Untertitel:

  • Wenigen Videos fehlt ein Untertitel.

Audiodeskription:

  • Die Video- und Audio-Inhalte verfügen über keine Audiodeskription.

Kontrast:

  • Nicht alle Farbkontraste erfüllen die Mindestanforderungen an den Farbkontrast.

Linkzweck:

  • Mehrere Links erhalten keinen aussagefähigen Alternativtext. Das betrifft vor allem verlinkte Bilder der Infobanner.

Struktur und Informationen:

  • Die Struktur einzelner Datentabellen ist nicht vollständig programmatisch als auch zum Teil visuell nicht wahrnehmbar (bspw. fehlen teilweise Tabellenüberschriften, einige Tabellen enthalten leere Zeilen).

Barrierefreie Dokumente:

  • Die meisten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Sie sind als nicht barrierefrei gekennzeichnet.

HTML-Syntaxfehler:

  • Einige Seiten enthalten kleinere Syntaxfehler.

Überschriften:

  • Einige Überschriften sind nicht selbsterklärend oder eindeutig.

Inhalte von Dritten:

  • Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/ oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.

Fokus:

  • Bei mehreren Bedienelementen, die mit der Tastatur angesteuert werden, ist in einem oder mehreren Browsern (z. B. Firefox, Chrome) kein ausreichend visuell wahrnehmbarer Tastaturfokus vorhanden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung beruht auf dem Prüfergebnis einer vereinfachten Überwachung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Die vereinfachte Überwachung wird entsprechend den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 in Verbindung mit § 8 BITVO M-V durchgeführt. Sie umfasst die Anforderungen, welche die europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 in Anhang A, Tabelle A.1 auflistet. Dies sind im Wesentlichen die Erfolgskriterien der international gültigen Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) der Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung wurde am 29. September 2020 erstellt und zuletzt am 13. Dezember 2024 überprüft.

Leichte Sprache / Gebärdensprache

Auf unserer Seite finden Sie auch allgemeine Informationen in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache.
Wir bemühen uns generell, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist das aufgrund der komplexen Inhalte von Fach-Informationen möglich. Bitte teilen Sie uns über die auf dieser Seite angegebenen Kontaktmöglichkeiten mit, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Die Nutzung von Abkürzungen wird weitestgehend vermieden, aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text in der Regel die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
IHK zu Rostock
Karen Mühlbach
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-702
Mail: ​​​​​​karen.muehlbach@rostock.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie über das Formular Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V melden. Möchten Sie lieber den Weg per E-Mail oder Brief nutzen, teilen Sie dafür bitte zwingend Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.