Informationspflichten nach der DSGVO
Die IHK ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Vertreten durch: Amt. Hauptgeschäftsführer Peter Volkmann
Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Martina Pfordte
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
I. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK zu Rostock einen hohen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken.
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
- Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
- Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
- Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
- Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
- Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
- Übermittlung von Daten an nichtöffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
II. Woher stammen die Daten?
Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung (GewO) genannten Daten der Kammerzugehörigen zu verarbeiten. Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen gespeichert:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Rechtsform
- Firma
- Gründungsdatum
- Datum der Gewerbeanzeige (auch An- und Abmeldung)
- Wirtschaftszweig
- Wirtschaftszweigschwergewicht
- Bezieher IHK-Zeitschrift
- Datensperrkennzeichen
III. Welche Daten für welche Aufgabe?
1. Gesetzliche Aufgaben
Diese Daten wurden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von dem zuständigen Gewerbeamt / dem zuständigen Registergericht übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (z. B. Berufsbildung).
Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:
- Zugang zur Kammer
- Zeitpunkt der letzten Änderung
- Identnummer
- Grundsätzliche Beitragspflichtigkeit
- Beitreibgemeinde
- Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Kammerwahlen
Diese Daten wurden von uns selbst angelegt und werden ausschließlich zu Verwaltungszwecken verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht mit Ausnahme von für die Wahl zur Vollversammlung relevanten Daten.
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:
- Steuernummer
- Bemessungsgrundlagen, d. h. Gewerbeerträge der Beitragsjahre
- Vorläufige Bemessungsgrundlagen, d. h. Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen.
Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beitragsfestsetzung verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
Ergänzend zu internen Verwaltungszwecken haben wir zu diesem Bereich noch folgende Daten gespeichert:
- Zum Soll gestellte, d. h. veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
- Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.
Diese Daten wurden von uns selbst angelegt und werden grundsätzlich ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet. Eine Übermittlung solcher Daten an nichtöffentliche Stellen erfolgt nicht.
Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.
Unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten so lange gespeichert, wie eine Mitgliedschaft bei der IHK besteht.
Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichern wir bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:
- Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
- Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
- aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
- Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
- aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (d. h. Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende)
- Beschwerden
- Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt).
Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, einer Bezirksversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG sowie der §§ 3ff der Satzung der IHK zu Rostock.
2. Übermittlung
Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nichtöffentliche Stellen:
a) Öffentliche Stellen
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden die vorstehend genannten Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Landesdatenschutzgesetz) besteht.
b) Nichtöffentliche Stellen
Hinsichtlich der Übermittlung von Daten an nichtöffentliche Stellen gilt, dass die von der IHK erhobenen Daten nur zu den Zwecken weitergegeben werden dürfen, zu denen sie rechtmäßiger Weise erhoben wurden. Hinsichtlich der oben angeführten Daten bedeutet dies folgendes:
Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens dürfen von uns im Einzelfall an Dritte weitergegeben werden, soweit dies der Förderung des Wirtschaftsverkehrs bzw. der Anbahnung von Geschäftskontakten dient. Hierzu verweisen wir auf § 9 Abs. 5 Satz 1 IHKG, der dies ausdrücklich regelt.
Hinsichtlich der übrigen in der Gewerbemeldung enthaltenen Daten gilt Folgendes: Gemäß § 9 Abs. 5 Satz 2 IHKG ist die IHK berechtigt, auch diese Daten zur Anbahnung von Geschäftskontakten und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an Dritte weiterzugeben, sofern Sie keinen Widerspruch dagegen eingelegt haben.
c) Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung von Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen in Drittländer findet nicht statt. Nur bei Vorliegen einer Einwilligung werden Daten z. B. an Auslandshandelskammern übermittelt.
IV. Wo werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.
Die IHK zu Rostock unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns.
Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten.
V. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.
Regelungen zu den Pflichten der IHKs, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und den Landesarchivgesetzen.
VI. Betroffenenrechte
Kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten?
Sie können unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Dauer der Speicherung verlangen.
Kann ich Daten berichtigen oder löschen lassen?
Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Die Löschung Ihrer Daten hängt von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung und der oben genannten Pflicht der IHKs zur Übergabe an die Archive ab. Auch per Vertrag oder Einwilligung zur Verfügung stellen, zurückzufordern, um sie z. B. einer anderen IHK zu übermitteln. Dies gilt für IT-gestützte Verarbeitungen und entsprechende technische Möglichkeiten.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?
Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich gerne an die oben genannten Kontaktdaten.
Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Sie können sich alternativ auch an die oben genannte Datenschutzbeauftragte der IHK zu Rostock wenden.
Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?
Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für ´
Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
VII. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserem Internetauftritt verfügbar. Bitte besuchen Sie unseren Internetauftritt regelmäßig und informieren Sie sich über die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
Kontaktinformationen
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Fax: 0381 338-617
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Weitere Informationspflichten
- Informationspflichten Ehrenamt (Nr. 4195370)
- Informationspflichten gegenüber Auszubildenden (Nr. 4132858)
- Informationspflichten gegenüber Umschülern (Nr. 4133196)
- Informationspflichten betriebliche Einstiegsqualifizierung (Nr. 4133344)
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern an Teilqualifikationen (Nr. 4684870)
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern Fortbildungsprüfungen (Nr. 4285730)
- Informationspflichten Schlichtungsbeteiligte (Ausbildung) (Nr. 5111672)
- Informationspflichten Begabtenförderung berufliche Bildung (Nr. 5502634)
- Informationspflichten Delegationsreisen (Nr. 4189104)
- Informationspflichten Existenzgründer (Nr. 4159148)
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern Gaststättengewerbeunterrichtung (Nr. 4158974)
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern Berufskraftfahrerqualifikation (Nr. 4288466)
- Informationspflichten Unterrichtung Bewachungsgewerbe (Nr. 4294668)
- Informationspflichten Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (Nr. 4286284)
- Informationspflichten Sachkundeprüfung freiverkäufliche Arzneimittel (Nr. 4289122)
- Informationspflichten für Teilnehmer Gefahrgutbeauftragtenprüfung (Nr. 4158184)
- Informationspflichten für Teilnehmer Gefahrgutfahrerprüfung (Nr. 4158644)
- Informationspflichten für Teilnehmer Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Nr. 4157828)
- Informationspflichten der Fackundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr (Nr. 4156734)
- Informationspflichten gegenüber Prüfern (Nr. 4264176)
- Informationspflichten für Prüfer der Fachkunde Taxi-/Mietwagen und Güterkraftverkehr (Nr. 6235560)
- Informationspflichten gegenüber Sachverständigen (Nr. 4146144)
- Informationspflichten gegenüber Beschwerdeführern gegen Sachverständige (Nr. 4525214)
- Informationpflichten gegenüber übernommenen Sachverständigen (Nr. 4548278)
- Informationspflichten für Unterschriftenlisten Außenwirtschaft (Nr. 4128896)
- Informationspflichten gegenüber Veranstaltungsteilnehmern (Nr. 4152312)
- Informationspflichten gegenüber Vermittlern (Nr. 4177302)
- Informationspflichten für Vertragspartner/ Vertragsinterssierte (Nr. 4136226)
- Informationspflichten gegenüber Videokonferenzteilnehmern (Nr. 5094202)