Informationpflichten gegenüber übernommenen Sachverständigen
Informationspflichten der IHK zu Rostock gem. Art. 14 DSGVO gegenüber übernommenen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock von mir?
- 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 7. Betroffenenrechte
- 8. Quelle der Daten
- 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
- 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Vertreten durch: Amt. Hauptgeschäftsführer Peter Volkmann
Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Martina Pfordte
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Verlegung des Mittelpunktes Ihrer Sachverständigentätigkeit in den Bezirk der IHK zu Rostock. Dies schließt den Fall der anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten gegenüber Dritten sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und in der IHK-Zeitschrift „WIR“ der IHK zu Rostock ein.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Sie haben den Mittelpunkt Ihrer Sachverständigentätigkeit in den Bezirk der IHK zu Rostock verlegt. Damit ist die IHK zu Rostock gemäß § 4 Abs. 1 ihrer Sachverständigenordnung die für Ihre Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter/r Sachverständige/r zuständige Aufsichtsbehörde geworden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um unsere gesetzliche Aufsichtspflicht Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und in der IHK-Zeitschrift „WIR“ der IHK zu Rostock sowie unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden, soweit Ihre Einwilligung vorliegt. Außerdem soll die IHK zu Rostock Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
a) Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht:
Art. 6 (1) c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i. V. m. § 36 GewO; §§ 3, 4, 4a, 19, 20 SVO
der IHK zu Rostock
Art. 6 (1) c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i. V. m. § 36 GewO; §§ 3, 4, 4a, 19, 20 SVO
der IHK zu Rostock
b) Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in der IHK-Zeitschrift
der IHK zu Rostock „WIR“
Art. 6 (1) c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO; §§ 7, 22 Abs. 3 SVO
der IHK zu Rostock
der IHK zu Rostock „WIR“
Art. 6 (1) c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO; §§ 7, 22 Abs. 3 SVO
der IHK zu Rostock
c) Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet:
Art. 6 (1) a) DSGVO (Einwilligung)
Art. 6 (1) a) DSGVO (Einwilligung)
d) Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potentielle Auftraggeber auf Anfrage
(Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): Art. 6 (1) f) DSGVO
(berechtigtes Interesse)
(Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): Art. 6 (1) f) DSGVO
(berechtigtes Interesse)
3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock von mir?
- Name, Vorname
- akademischer Titel
- Geschlecht
- Berufsbezeichnung
- Anschrift
- Kommunikationsdaten (Telefon, Fax, E-Mail)
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Bestellungstenor
- Name der Bestellungskörperschaft
- Lebenslauf
- Passfoto
- Antragsrelevante Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen und Beschäftigungsnachweise
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Freistellungsbescheinigung des Arbeitgebers
- Liste mit bereits erstellten Gutachten
- Informationen über etwaige Beschwerden
- der Schriftwechsel mit Ihnen
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
a) Daten nach Ziffer 2.a)
- Mitarbeiter/-innen des Stabsbereiches Recht, Steuern, Handelsregisterwesen im Sachverständigenwesen der IHK zu Rostock
- Auftragsdatenverarbeiter der IHK zu Rostock
- Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 4 Abs. 2 SVO der IHK zu Rostock
b) Daten nach Ziffer 2.b)
- Alle Abonnenten der IHK-Zeitschrift „WIR“
c) Daten nach Ziffer 2c)
- Allgemeinheit mit Zugang zum Internet
d) Daten nach Ziffer 2.d)
- Auf Anfrage: Gerichte, Behörden, Unternehmen, Privatpersonen.
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Ihre Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Unabhängig vom Erfolg Ihres Antrages auf öffentliche Bestellung und Vereidigung werden die Daten spätestens 15 Jahre nach Schließen Ihrer Akte gelöscht.
7. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Rostock, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die oben genannte Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Tel.: 0385 59494 0
Fax: 0385 59494 58
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Tel.: 0385 59494 0
Fax: 0385 59494 58
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
8. Quelle der Daten
Die zuvor für Sie zuständige IHK hat uns eine Kopie der bei Ihr bis zum Ende ihrer Zuständigkeit verwahrten Sachverständigenakte übermittelt.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Im Hinblick auf den in Ziffer 2c) genannten Verarbeitungszweck ist Ihre vorherige Einwilligung erforderlich.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK zu Rostock durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 (1) c) DSGVO i. V. m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK zu Rostock.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK zu Rostock Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK zu Rostock diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK zu Rostock gem. 23 SVO widerrufen.