Informationspflichten für das Ehrenamt
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock?
- 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 5. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
- 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 7. Betroffenenrechte
- 8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
- 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
- 10 . Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Hausanschrift: Ernst-Barlach-Str. 1-3,
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Darüber hinaus ist es üblich, dass während der Ausübung des Ehrenamtes Fotos von Ihrer Person angefertigt und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ehrenamt oder das Gremium, in welchem Sie tätig werden, in den Medien oder im Internet (Website der IHK zu Rostock) veröffentlicht werden. Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Ausschuss, Vollversammlung etc.) weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
Ferner verarbeiten wir Ihre Daten auch, um Ihnen ggf. öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen zu verleihen (§ 13 DSG M-V).
Ihre Daten werden auf folgender Rechtsgrundlage verarbeitet:
- Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten § 8 der Satzung der IHK zu Rostock
- Präsidium, § 6 Abs. 1 IHKG
- Vollversammlung: § 5 IHKG i. V. m. §§ 3, 4, 5 der Satzung der IHK zu Rostock
- Allgemeine Ausschüsse: § 6 der Satzung der IHK zu Rostock i. V. m. § 8 IHKG
- Berufsbildungsausschuss/Streitbeilegungsverfahren: 77 Abs.1 BBiG i. V. m. § 71 Abs. 2, 79 Abs. 2 Nr. 8 BBiG i. V. m. § 111 ArbGG
- Handelsrichter: §§ 108, 109 GVG
- Vorsitzende und Beisitzer der wettbewerbsrechtlichen Einigungsstelle: § 15 UWG i. V. m. §§ 1, 3, 4, 5 der Verordnung der Landesregierung über die Errichtung von Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskammern vom 19. September 1991 EinigstV MV
- Sachverständigenausschuss § 36 GewO, § 1 Abs. 4 IHKG sowie § 5 Abs. 2 Sachverständigenordnung der IHK zu Rostock
- Aufgabenersteller für IHK-spezifische Weiterbildungsprüfungen §§ 53, 56 BBiG
- Senioren Service, Lotsen: Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
- Wahlausschuss: § 5 IHKG i. V. m. §§ 8, 9, 11 der Wahlordnung der IHK zu Rostock
- Ausbildungsscouts: Vertrag gemäß § 10 BBiG
- Arbeitskreise: § 1 Abs.1 IHKG i. V. m § 4 DSG M-V.
3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock?
- Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Anschrift
- Kommunikationsdaten
- Passbild/Foto
- ggf. Bankverbindungsdaten
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.
- An von der IHK beauftragte Auftragsverarbeiter
- Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
7. Betroffenenrechte
Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
10 . Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
- Zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen,
- Zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann
- Zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person
- Zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen
- Zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben
- Zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens.