Informationspflichten für die betriebliche Einstiegsqualifizierung
Informationspflichten für die betriebliche Einstiegsqualifizierung nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Zwecke und Rechtsgesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung
- 3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock von mir?
- 4. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 5. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
- 6. Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?
- 7. Betroffenenrechte
- 8. Quelle der Daten
- 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Vertreten durch: Amt. Hauptgeschäftsführer Peter Volkmann
Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Martina Pfordte
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Wir verarbeiten Ihre Daten streng zweckgebunden im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben für die Führung des Verzeichnisses der Einstiegsqualifizierungen, die Ausstellung eines Zertifikates über die erfolgreiche Durchführung der Einstiegsqualifizierung und ggf. deren Zweitschriften.
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausbildungsvorbereitung und Ihrer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Einstiegsqualifizierung.
2. Zwecke und Rechtsgesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK zu Rostock einen hohen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken.
Gemäß § 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Berufen nach dem BBiG.
Nach § 76 Abs.1 BBiG sind die Industrie-und Handelskammern in der Pflicht u.a. die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung zu überwachen.
3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock von mir?
Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 26 BBiG i. V. m. § 54a SGB III gehört es, Einstiegsqualifizierungen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu erfassen.
Entsprechend § 54a stellt die IHK zu Rostock auf Grundlage des Betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Durchführung der Einstiegsqualifizierung aus.
Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Ausbildung nach § 8 BBiG oder § 27b HwO. Für diese Zwecke verarbeiten wir daher folgende Ihrer Daten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift des Einstiegsqualifikanten
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- Bei Minderjährigen, Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Bezeichnung der Einstiegsqualifizierung
- Datum des Abschlusses des Einstiegsqualifizierungsvertrages
- Datum des Beginns und Ende der Einstiegsqualifizierung
- Angabe zur Förderung nach § 54a SGB III
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte,
4. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- statistische Daten an die Agentur für Arbeit
- statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB)
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Rostock zur Zahlungsabwicklung
So dürfen wir gemäß § 35 Absatz 3 BBiG folgende Ihrer Daten an die Agentur für Arbeit weitergeben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Einstiegsqualifikanten
- Bezeichnung der Einstiegsqualifizierung
- Datum des Beginns und Ende der Einstiegsqualifizierung
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig
Folgende statistische Daten haben wir gemäß § 88 BBiG an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBiB) weiterzugeben:
- Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit
- Allgemeinbildender Schulabschluss, vorangegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
- Ort der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig
- Laufzeit der betrieblichen Einstiegsqualifizierung
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Die IHK zu Rostock unterliegt als Körperschaft öffentlichen Rechts den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
6. Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuergesetzlichen Regelungen. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.
Gemäß Anlage 1 zur Weisung 201607017 zur Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III V.EQ.14 werden die Zertifikate 5 Jahre aufbewahrt.
Der eingetragene Vertrag der betrieblichen Einstiegsqualifizierung wird 50 Jahre (elektronisch) aufbewahrt.
Regelungen zu den Pflichten der IHK zu Rostock, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und dem Archivgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
7. Betroffenenrechte
a) Kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten?
Sie können unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Dauer der Speicherung verlangen.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Rostock, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
b) Kann ich Daten berichtigen oder löschen lassen? Wann werden meine Daten gelöscht?
Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Die Löschung Ihrer Daten hängt von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung und der oben genannten Pflicht der IHK zu Rostock zur Übergabe an die Archive ab. Gemäß § 35 BBiG besteht die Pflicht wesentliche Änderungen des Einstiegsqualifizieurngsvertrages z.B. auch Namensänderung, Wohnanschrift anzuzeigen.
c) Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?
Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung und/oder Einschränkung der Verarbeitung und/oder Löschung (Sofern es den rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht.) verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich gerne an die oben genannten Kontaktdaten.
Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns unter den angegebenen Kontaktdaten.
d) Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?
Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
8. Quelle der Daten
Die Daten der Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen erhalten wir von dem durchführenden Bildungs-/Maßnahmeträger.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG.