Anfrage zur Firmierung
Um bei der Handelsregistereintragung Ihres Unternehmens Verzögerungen oder sogar Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir, Ihre Wunschfirma bereits vor der notariellen Beurkundung durch uns kostenfrei prüfen zu lassen.
Was Sie bei der Namensfindung beachten müssen, haben wir in unserem Merkblatt “Wie nenne ich mein Unternehmen?” für Sie zusammengefasst.
Wir prüfen Firmennamen hinsichtlich der Unterscheidbarkeit von im Handelsregister eingetragenen Firmen, der Unterscheidungskraft, der Kennzeichnungskraft und der Irreführung sowie den geplanten Unternehmensgegenstand bezüglich einer ausreichenden Konkretisierung und eventuell daraus entstehenden Erlaubnispflichten.
Sollte eine Firmenbezeichnung und/ oder der Unternehmensgegenstand nicht geeignet sein, geben wir hilfreiche Hinweise zur Anpassung. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass unsere Stellungnahme/ Einschätzung keine wettbewerbs- oder markenrechtliche Prüfung beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Stellungnahme/ Einschätzung um eine reine Serviceleistung der IHK zu Rostock handelt. Die IHK zu Rostock entscheidet nicht über die endgültige Eintragung im Handelsregister, diese Entscheidung ist dem Registergericht vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur von Ihnen erstellte Vorschläge prüfen können. Falls Sie Hilfe beim Verfassen oder Formulieren, z.B. des Unternehmensgegenstandes, benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Notar.