Gründung im gewerblichen Güterkraftverkehr

Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen – egal ob Lkw, Pkw oder Kombi - mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) oder im grenzüberschreitenden Verkehr auch mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t inkl. Anhänger betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschaftslizenz (auch „EG-Lizenz” genannt) benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre nach EU VO 1072/2022).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

a) Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t sowie 900 EUR für jedes weitere Fahrzeug zwischen 2,5 und 3,5t, dass grenzüberschreitend eingesetzt wird, betragen.
Werden ausschließlich Fahrzeuge zwischen 2,5 bis 3,5 t grenzüberschreitend eingesetzt, müssen für das erste Fahrzeug 1.800 EUR nachgewiesen werden.

b) Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).

c) Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
  • oder eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs, die ohne Unterbrechung mindestens für den Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009 nachzuweisen ist.
  • oder eine gleichwertige Abschlussprüfung in bestimmten Ausbildungsberufen, Weiterbildungen oder Studiengängen, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden und erfolgreich abgeschlossen worden sind. Anerkennungsfähig sind die Abschlüsse Speditionskaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr und Verkehrsfachwirt/-in. Die örtlich zuständige IHK (Wohnsitz des Antragstellers) stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus (gebührenpflichtig).
  • Unternehmer, die ausschließlich mit Kfz zwischen 2,5 und 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, können bei Antragstellung für eine Gemeinschaftslizenz bei den Unteren Verkehrsbehörden die Anerkennung der Fachkunde aufgrund 10-jähriger leitender Tätigkeit beantragen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die Person zehn Jahre vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen des Transportgewerbes geleitet hat. Welche Nachweise verlangt werden, ist bei den zuständigen Verkehrsbehörden zu erfragen.
In unserem Merkblatt "Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmen" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB) haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Hier finden Sie unter anderem weitere Hinweise zur Fachkundeprüfung, eine Auflistung der gleichwertigen Ausbildungsberufe sowie die Ausnahmen für den Güterkraftverkehr nach §2 GüKG.

Wo erhalte ich die Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz?

Für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. einer Gemeinschaftslizenz sind im IHK-Bezirk Rostock die unteren Verkehrsbehörden zuständig. Die Ansprechpartner in den Verkehrsbehörden des IHK-Bezirks können Sie ebenfalls unserem Merkblatt entnehmen.