Gründen im Verkehrsgewerbe
Unabhängig von den einzuhaltenden Vorschriften über den Berufszugang im gewerblichen Güterkraftverkehr, wie Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollte bei jedem Existenzgründungsvorhaben eingehend geprüft werden, ob sich persönliches Engagement und Kapitaleinsatz aller Voraussicht nach lohnen werden. Folgende Gesichtspunkte sollten Sie beachten:
Marktsituation und eigene Möglichkeiten/ Fähigkeiten prüfen
Die Rentabilität des Transportgeschäfts wird insbesondere durch den erzielbaren Umsatz beeinflusst. Er hängt von der Konkurrenzsituation, dem persönlichen Einsatz und den abgeschlossenen Verträgen ab. Die heutige schwierige Konkurrenzsituation zeigt sich in niedrigen Transportpreisen und steigenden Kosten. Die Zahl der Geschäftsaufgaben ist im Güterkraftverkehrsgewerbe überdurchschnittlich hoch. Die Gefahr, nicht ausreichende Umsätze zu erzielen, ist um so größer, je mehr Transportaufträge täglich neu geworben werden müssen. Besser ist es, wenn feste Aufträge mit Unternehmen aus Industrie, Handel oder Spedition bestehen (Umsatzzusagen möglichst inklusive). Allerdings sind die angebotenen Aufträge und Umsätze zu den eigenen Kosten und Möglichkeiten/Fähigkeiten in Beziehung zu setzen.
Kosten kalkulieren
Zunächst sind die voraussichtlichen monatlichen Kosten festzustellen. Man unterscheidet variable (bewegliche) und fixe (feste) Kosten. Variable Kosten entstehen durch den Betrieb der Fahrzeuge, wie zum Beispiel Reparaturen, Ersatzteile, Wartung, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Reifenverschleiß. Weniger beachtet werden häufig die fixen Kosten, die auch dann entstehen, wenn keine Transportaufträge vorliegen, wie Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Güterschadenshaftpflichtversicherung, Finanzierungskosten, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung, Beiträge zu Berufsverbänden, allgemeine Verwaltungskosten (Telefon, Porto).
Steuern werden fällig
Umsatz abzüglich Kosten ergibt den Gewinn vor Steuern. Gewinne sind grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig. Die erste Steuerzahlung wird erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen! Machen Sie gegenüber dem Finanzamt keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sie werden sonst zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert, die bezahlt werden müssen. Beachten Sie ferner, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge entrichtet werden müssen.
Lebensunterhalt und Alterssicherung nicht vergessen
Denken Sie an Ihren Lebensunterhalt! Auch als Unternehmer/-in müssen Sie privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wie Miete, eventuelle Hypothekenablösung fürs Privathaus, Nebenkosten, allgemeine Lebenshaltungskosten oder auch Ratenkredite. Außerdem sollten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz, wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Pflegeversicherung in ausreichendem Maße berücksichtigen. Diese Beiträge haben Sie als Unternehmer/-in allein zu tragen. Hinzu kommen z. B. Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Betriebsausfall- und Krankentagegeldversicherung. Sie sollten sich beraten lassen, welche Vorsorge für Sie sinnvoll und notwendig ist.
Liquiditätsplanung lebenswichtig
Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Deshalb sollte festgestellt werden, wie hoch der Kapitalbedarf ist und über welche Eigenmittel man verfügt. Die Kreditkosten der Banken und Sparkassen sind unterschiedlich. Holen Sie bei Bedarf Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie! Eventuelle öffentliche Finanzierungshilfen sind vor Beginn des Vorhabens bei Ihrem Kreditinstitut zu beantragen. Treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die fachliche Eignung zur Ausübung des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachgewiesen haben und die gesamte Finanzierung steht. In diesem Zusammenhang setzen Kreditinstitute sogenannte Ratingmethoden ein. Unter Rating wird die Risikobewertung von Krediten verstanden, wobei die Einschätzung der Bonität (Fähigkeit eines Unternehmens seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen) des Kreditnehmers die Zinshöhe beeinflusst.
In Mecklenburg Vorpommern haben Existenzgründer die Möglichkeit, eine Förderung zur Qualifizierung über Bildungsschecks zu beantragen, um die unternehmerische Fähigkeit zu stärken.